Sorge um Grundrechte: Unbelehrbare Innenpolitiker

Nicht erst seit den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York begründen Politiker ihre Gier auf alle möglichen Daten mit der angeblich gefährdeten Sicherheit. Das Bundesverfassungsgericht hat ihnen schon mehrfach ins Stammbuch geschrieben, dass sie mit solchen Gesetzen Recht brechen.

VON SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER

darpa-logo-copy.jpgFür die deutsche Politik der inneren Sicherheit begann im März 2004 mit der Verfassungsgerichtsentscheidung zur akustischen Wohnraumüberwachung eine in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik beispiellose Serie von Niederlagen vor dem höchsten deutschen Gericht. Damals wurde das Gesetz zur Einführung des großen Lauschangriffs vom Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz gerügt und in wesentlichen Teilen für nichtig erklärt. Mit ausdrücklichem Bezug auf diese Entscheidung erging am gleichen Tage das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Außenwirtschaftsgesetz. Dessen Bestimmungen, mit denen die Ausweitung der Befugnisse des Zollkriminalamtes zur Überwachung des Brief- und Telefonverkehrs erreicht werden sollte, wurden ebenfalls als grundgesetzwidrig verworfen.

Ein gutes Jahr später, im Juni 2005, urteilt das Bundesverfassungsgericht, dass das niedersächsische Polizeiaufgabengesetz, mit dem der Polizei die Befugnis zur präventiven Telefonüberwachung eingeräumt werden sollte, mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Wiederum ein Jahr später, im April 2006, entschied das Gericht, dass die nach den Anschlägen auf das World-Trade-Center in New York von den Bundesländern durchgeführten Rasterfahndungen den Erfordernissen des vom Grundgesetz verlangten Grundrechtsschutzes nicht genügen und verfassungswidrig seien. Drei Monate danach, im Juli 2005, verwirft das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Einführung des Europäischen Haftbefehls und erklärt dieses in toto für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Nur ein halbes Jahr später, im Juli 2006, entscheidet schließlich das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde gegen das Luftsicherheitsgesetz, das unter bestimmten Umständen unter Inkaufnahme des Todes unschuldiger Menschen den Abschuss von Zivilflugzeuge erlaubt hätte, und erklärt dieses als mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde unvereinbar und somit als grundgesetzwidrig.

Vor diesem Hintergrund erscheinen das kürzlich ergangene Verbot der heimlichen online-Durchsuchung durch den Bundesgerichtshof und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die polizeiliche Durchsuchung von Redaktionsräumen der Zeitschrift Cicero als Verstoß gegen die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Presse erklärt wurde, nur als vorläufig letzte Posten einer unter grundrechtlichen und rechtspolitischen Gesichtpunkten äußert blamablen Bilanz der deutschen Innen- und Rechtspolitik der letzten Jahre.

Glaubt und hofft man nun, dass diese Serie von Rügen und Zurechtweisungen durch das höchste deutsche Gericht, dass dieses verfassungsrechtliche Desaster in der deutschen Innen- und Rechtspolitik zu einem Umdenken und zu einer Besinnung auf die durch das Grundgesetz verbürgten Grundrechte auslösen würde, dann sieht man sich getäuscht.

Die Politik der inneren Sicherheit gibt sich unbelehrbar. Denn schon ist eine Reihe weiterer Gesetze zur massiven Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse in der Mache, die jegliche Sensibilität für die Grundrechte vermissen lässt.

So beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, zu dem zwischenzeitlich ein Referentenentwurf vorliegt, die Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Telekommunikationsnetzen zu verpflichten, alle bei der Festnetztelefonie, der Mobilfunktelefonie und dem Internetverkehr betrieblich anfallenden Verkehrs- und Verbindungsdaten über den betrieblich erforderlichen Zeitraum hinaus für mindestens sechs Monate auf Vorrat zu speichern und zur Verwendung durch die Sicherheitsbehörden verfügbar zu halten. Mit dieser sogenannten Vorratsdatenspeicherung, die sowohl von der Bundesregierung als auch vom Deutschen Bundestag jahrelang aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt wurde, gedenkt die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Umsetzung der kürzlich durch den Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament erlassenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nachzukommen, zu deren Verabschiedung sie allerdings maßgeblich beigetragen hat.

Folgt man der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und der weit überwiegenden Meinung der juristischen Fachöffentlichkeit, dann ist schon jetzt absehbar, dass die Vorratsdatenspeicherung einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten wird. Da sich die Bundesregierung mit ihrem Vorhaben jedoch hinter der europarechtlichen Umsetzungspflicht verschanzt, ist allerdings zunächst die Frage offen, ob das Bundesverfassungsgericht die schon in der Vorbereitung befindlichen Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung überhaupt zur Entscheidung annehmen wird.

Noch nicht ganz soweit gediehen sind die Pläne der Bundesregierung, durch die heimliche Einschleusung von Spionagesoftware (sogenannte Trojaner) alle privat oder geschäftlich genutzten Computer, das heißt, deren Festplatten den Sicherheitsbehörden zur heimlichen Ausspähung und verdeckten on-line-Ãœberwachung zugänglich zu machen. Da von dieser staatlichen on-line-Ãœberwachung alle auf den Computern gespeicherten Informationen, also auch solche, die dem Kernbereich privater Lebensführung zugerechnet werden müssen, erfasst werden, dürfte die Maßnahme, wenn überhaupt, dann allenfalls nur unter den auch für den großen Lauschangriff vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Bedingungen mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Dass die Einhaltung diese dem Grundrechtsschutz dienenden verfassungsrechtlichen Bedingungen die Durchführbarkeit der on-line-Untersuchung praktisch unmöglich macht, hält vor allem den Bundesinnenminister nicht davon ab, seine Pläne hartnäckig vorwärts zu treiben. Vorsorglich schickt er deshalb in einem Interview (taz 8. Februar 2007) an das Bundesverfassungsgericht die unmissverständliche Warnung, “dass dieser (Grundrechts) Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleiben (müsse)”.

So muss also damit gerechnet werden, dass die Politik der inneren Sicherheit an ihren mittlerweile ins Maßlose abgleitenden Plänen zur Überwachung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat unbeirrt festhalten wird. Sie nimmt es in Kauf, dass die Substanz der freiheitlichen Rechtsordnung schrittweise zerstört wird.

Die Autorin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war Bundesjustizministerin. Aus Protest gegen die beabsichtige Einführung des so genannten “großen Lauschangriff” durch die von Union und FDP geführte Bundesregierung trat die Politikerin im Januar 1996 zurück. Derzeit ist sie stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.

In der Reihe “Leitkultur Menschenrechte” von Humanistischer Union und Frankfurter Rundschau hält Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am kommenden Freitag, 16. März ab 20 Uhr im Café Wiesengrund, Finkenhofstr. 17, Frankfurt am Main, einen Vortrag zum Thema “Grundrechtsblinde Politik in der Inneren Sicherheit. Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen, Kfz-Maut-System”.

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