Genug ist nicht genug

Immer weiter auf dem Weg aus der Demokratie

notebook-festplatte-zerlegt.jpgGinge es dabei nicht um die immer weiter fortschreitende Einschränkung ganz persönlicher Freiheiten und Grundrechte - und damit um den Weg einer Demokratie zu einer Diktatur - wären die immer neuen Pläne bundesdeutscher Innenminister zur “Stärkung der inneren Sicherheit” zweifellos geeignet, eine Mischung aus faszinierendem Studienobjekt und Politkomödie abzugeben.
Tatsächlich scheinen sie sich allerdings alle Mühe zu geben, teils mit kleinen, teils mit großen Schritten, den Weg von einer Demokratie hin zu einer Diktatur oder zumindest einem Polizeistaat zurückzulegen. Sicherlich bemerkenswert ist dabei, wie häufig sie hierbei durch die Medien - gleichgültig, ob absichtlich oder durch Nachlässigkeit - unterstützt werden.

Am Freitag wurde durch den deutschen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die zuvor lange diskutierte “Antiterrordatei” freigeschaltet. Darin werden zahlreiche, tiefgreifende persönliche Daten von “Terrorverdächtigen” - nach Definition der deutschen Behörden zentral verwaltet. Zu den gespeicherten Daten gehören unter anderem die Religionszugehörigkeit, Bildungsabschlüsse, Familienstand, E-Mail-Adreessen, Schließfächer, “besuchte Orte, an oder in denen sich ‘in der Datei gespeicherte’ Personen treffen” aber auch “Kontaktpersonen”. Spätestens dieser Punkt - dem innerhalb der Datei ein kompletter Abschnitt gewidmet ist - wird klar, wie leicht jeder Mensch Eingang in diese Datei finden kann.

Dem zugrundeliegenden Gesetz zufolge sind derart zu speichernde “Kontaktpersonen” “Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, daß sie mit den in Nummer 1 Buchstabe a oder in Nummer 2 genannten Personen nicht nur flüchtig oder in zufälligem Kontakt in Verbindung stehen und durch sie weiterführende Hinweise für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu erwarten sind”. Nummer 2 dieses Paragraphen wiederum definiert als in der Datei zu speichernde Personen als “Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie mit den in Nummer 1 Buchstabe a oder in Nummer 2 genannten Personen nicht nur flüchtig oder in zufälligem Kontakt in Verbindung stehen und durch sie weiterführende Hinweise für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu erwarten sind.” Schon allein die “Befürwortung” von “rechtswidriger Gewalt” zur “Durchsetzung international ausgerichteter politischer Ziele” genügt also, um einen solch umfänglichen Eintrag in der Datei zu erhalten. Wie kurz hier der Weg sein kann, ist nur zu offensichtlich.

Dem Bundesinnenministerium zufolge sind derzeit rund 13.000 Personen in dieser Datei gespeichert. Dies ist umso bemerkenswerter, als das Bundesinnenministerium selbst angibt, daß bisher nur die Grunddaten “aus dem Bereich islamistischen Terrorismus” eingegeben worden sind. Die Zahl der davon in Deutschland lebenden Menschen mache “weniger als ein Viertel” aus - also immerhin noch etwa 3.200 Menschen. 3.200 Menschen, zu denen im Zuge der nun folgenden Erfassung der “erweiterten Grunddaten” wiederum eine zweifellos nicht unerhebliche Zahl von “Kontaktpersonen” in der Datei erfaßt werden wird. Allein aufgrund engster Familienangehöriger und Freunde ist hier zweifellos von mindestens 50.000 erfaßten Namen auszugehen - und dies, nachdem nur jene Menschen mit einem “islamistischen” Hintergrund eingepflegt wurden.

Zugriff auf diese Daten haben alle beteiligten Behörden, also das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die jeweils 16 Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz sowie der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, das Zollkriminalamt und die Bundespolizeidirektion.

Bemerkenswert ist hierbei, daß die deutsche Nachrichtenagentur in einer Meldung hierzu Schäuble dahingehend zitierte, daß die “vereitelten Kofferbombenanschläge vom Juli 2006″ - so die Meldung - gezeigt hätten, daß “Deutschland auch Ziel von islamistischen Terroranschlägen ist”, so Schäuble. In Wahrheit wurden diese “Anschläge” allerdings keineswegs “vereitelt”, sondern die “Bomben” waren schlicht nicht in der Lage, zu explodieren. Dies stellt auch eine weitere Meldung des Bundesinnenministeriums klar. Dort wird ausdrücklich von “versuchten” Anschlägen gesprochen, wobei außerdem das Wort “Kofferbombenanschlägen” dort auch in Anführungszeichen gesetzt wurde.

Aus “versuchten” Anschlägen “vereitelte” zu machen stützt die Forderungen der Politik nach neueren Gesetzen, zeigt es doch, wie knapp Deutschland einem “Anschlag” entgangen ist.

Ein Bericht des Tagesspiegel vom Donnerstag zeigt, daß diese Forderungen bereits geäußert werden. Demnach verhandeln die Innen- und Justizpolitiker der großen Koalition derzeit über weitere Ausweitungen der Befugnisse der Sicherheitsbehörden.

So scheint sich auch die SPD bereits der seitens Schäuble vehement geforderten “Online-Durchsuchungen” nicht mehr gänzlich zu verschließen. Einem Artikel des Spiegel vom Samstag zufolge solle diese allerdings nicht zur Aufklärung von schweren Straftaten, sondern “nur” zur “Gefahrenabwehr” eingesetzt werden. Gerade dies bedeutet aber letztlich eine praktisch allumfassende Freigabe dieser Methode, da es kaum schwerfallen dürfte, eine “mögliche Gefahr” zu “vermuten”.

Darüberhinaus sollen demnach auch die Daten aus der LKW-Maut zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden. “Bisher” sperre sich die SPD hier noch gegen eine Nutzung der Daten zur “Verbrechensvorbeugung”. Angesichts bereits vor Jahren erstmals in die Diskussion gebrachter Vorschläge, die Mautpflicht auch auf PKW und alle Straßen auszuweiten zeigt sich hier, was von Datenschützern von Beginn an befürchtet worden war: Daß die erfaßten Daten früher oder später zur Ãœberwachung der Bevölkerung eingesetzt werden.

Außerdem soll das Gesetz zum “großen Lauschangriff” dahingehend geändert werden, daß alle Gespräche in einer abgehörten Wohnung aufgezeichnet werden können und anschließend ein Richter entscheidet, welche Gespräche anschließend gelöscht werden müssen, da es sich um private Gespräche handelt. Auch dies ein deutlicher Schritt hin zu einem “hemmungslosen” Abhören. Bisher ist das Abhören privater Gespräche untersagt.

Auch soll der Einsatz der Rasterfahndung durch das Bundeskriminalamt zukünftig gestattet sein. erst im April des vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil deren Einsatz enge Grenzen gesetzt. Allerdings ist dies keineswegs das erste Mal, daß Schäuble Urteile des Bundesverfassungsgerichts eher als Anlaß zur “Nachbesserung” von Gesetzen, notfalls auch des Grundgesetzes, denn als Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit seiner Pläne und Gesetze betrachtet.

Bemerkenswert ist, daß diese immer neuen Gesetzesverschärfungen mittlerweile allein mit dem Verweis auf eine “gefühlte Gefahr” auskommen. Waren es in den 70er Jahren noch die Anschläge der RAF, die zu den ersten schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen führten, reichen heute bereits von Unbekannten über das Internet verbreitete “Drohungen”, um beispielsweise den bayerischen Innenminister Günther Beckstein zu der Aussage zu bringen, Deutschland sei als “Terrorziel islamistischer Terroristen so gefährdet wie die USA und Großbritannien” - woraus auch er selbstverständlich den dringenden Bedarf nach neuen Gesetzen ableitet.

Es ist zweifellos höchst beachtenswert, daß sich angesichts dieser offenkundigen politischen Ausschlachtung eines simplen, über das Internet verbreiteten Videos die Medien nicht die Frage “cui bono” - “wem nutzt es” - stellen.

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