Recht haben wird unbezahlbar

Rubrik: ARTIKEL 3 - Gleichheit vor dem Gesetz von admin am 13. Apr. 2007

VON JONY EISENBERG

paragraph.jpgScientology und Kai Diekmann, die Sekte Moon und der Olympiasieger Georg Hackl, Focus-Herausgeber Helmut Markwort und der rechtradikale Verleger Gerhard Frey - die Liste derjenigen, die schon gegen die taz geklagt haben, ist lang und illuster. Vor allem in den Anfangsjahren wurde die Zeitung, die unter dem Eindruck der Nachrichtensperre während des “heißen Herbsts” 1977 als Instrument gegen staatliche konzertierte Berichtsverzichte und verlegerische Zensur gegründet wurde, mit einer Vielzahl von Strafverfahren überzogen - wegen Verleumdung von kritisierten Behörden und deren Funktionären oder wegen Unterstützung terroristischer Vereinigungen, wenn zum Beispiel Verlautbarungen von Guerilla-Gruppen veröffentlicht wurden. Diese Verfahren waren lästig, aber wirtschaftlich erträglich. Das Teuerste waren die Anwaltskosten, und die fielen wegen der häufig am Ende stehenden Freisprüche oft gar nicht an.
Mit ihren Rechtsstreiten hat die taz in der Vergangenheit vielfach eine Vorreiterrolle bei der Verteidigung der Freiheit der Berichterstattung gespielt.
Seit Herbst 2005 nun zeichnet sich eine neue, für die taz lebensbedrohliche Tendenz ab: Seitdem wird das Mittel der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung immer häufiger benutzt, um unliebsame Berichterstattung von vornherein zu unterbinden. Die dabei entstehenden hohen Prozessrisiken drohen jede freie Berichterstattung zu unterbinden. Sie sind zudem bei der gegenwärtigen Rechtsprechungslage geradezu unkalkulierbar und unvermeidbar. (mehr…)

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