Schäubles Schreckensliste
Der Innenminister möchte die Sicherheitsgesetze an vielen Stellen weiter verschärfen. Bürgerrechtler laufen dagegen Sturm. Ein Überblick über Schäubles Pläne
Rasterfahndung
Was ist geplant? Das Bundeskriminalamt soll das Recht erhalten, präventiv Rasterfahndungen durchzuführen. Es soll bei der Suche nach potenziellen Straftätern öffentlich oder privat gespeicherte Daten systematisch abgleichen dürfen.
Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet.
Was ist schon möglich? Bislang sind die Landespolizeien zuständig. Eine Rasterfahndung nach potenziellen islamistischen Terroristen nach dem 11. September 2001 verlief ohne jeden Erfolg, weil die Vorgaben viel zu unpräzise waren.
Rechtliche Schranken: Das Bundesverfassungsgericht hat die präventive Rasterfahndung stark eingeschränkt. Sie sei mit dem Grundgesetz nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand des Staates oder Leib und Leben einer Person bestehe. Als Vorfeldmaßnahme aufgrund einer allgemeinen Bedrohungslage sei sie unzulässig. (mehr…)
zu diesem Thema auch:
http://www.freace.de/artikel/200704/190407a.htmlÂ
http://www.sueddeutsche.de/,tt2m2/deutschland/artikel/601/110491/Â
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