“Nicht die Schutzrechte der Menschen, sondern die staatlichen Abwehrrechte gegen die Bürger stehen im Vordergrund”

Peter Nowak

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Martin Dolzer, Sprecher des vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein eingerichteten anwaltlichen Notdienstes, zu den Razzien und den Sicherheitsmaßnahmen für den G8-Gipfel

  • Die Hausdurchsuchungen vom 9.Mai gegen linke und alternative Projekte im ganzen Bundesgebiet wurden von der Bundesanwaltschaft mit der Verhinderung terroristischer Anschläge begründet. Wurde hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Martin Dolzer: Die Durchsuchungen von bundesweit über 40 Objekten wurden auf Grundlage des Paragraphen 129a durchgeführt. Das bekannte Problem bei diesem Paragraphen ist seine weitgehende Anwendbarkeit und Auslegbarkeit. Er setzt nicht mehr an der konkreten Verletzung eines Rechtsguts an, sondern abstrakt an einer Organisation. Der Straftatbestand ist also sehr weit gefasst und geht noch weiter im Falle einer so genannten Werbung und Unterstützung. Im Grunde genommen wird er hauptsächlich als “Ausforschungsparagraph” genutzt. Soziale Bewegungen sollen damit kriminalisiert, eingeschüchtert und ihre Infrastruktur zerschlagen werden. Außerdem wird versucht, auf diese Weise ein Klima der permanenten Kriminalitäts- und Terrorismusangst in der Gesellschaft zu schaffen. Die meisten 129a-Verfahren werden nach langen Gerichtsverhandlungen später eingestellt. Doch im Rahmen der Ermittlungen können Abhörmaßnahmen, verdeckte Ermittlungen und eben auch Durchsuchungen durchgeführt werden.

  • Aber müssen die Richter nicht auch bestimmte Kriterien beachten, bevor sie eine solche Hausdurchsuchung genehmigen?

Martin Dolzer: Eigentlich muss für einen Durchsuchungsbefehl ein Anfangsverdacht bestehen. Bei den mir bekannten Fällen der jetzigen Razzien handelt es sich allerdings hauptsächlich um Vermutungen. Die reichen eigentlich für die Genehmigung einer Hausdurchsuchung nicht aus. Trotzdem wurden auch in der Vergangenheit gerade bei 129a-Verfahren Durchsuchungen auf Grund von reinen Vermutungen angeordnet. Das ist durch die genannte enorme Breite der Gesetzesauslegung möglich. Es wird dann von den Details in den einzelnen Fällen abhängen, inwieweit die Maßnahme als unrechtmäßig angefochten werden kann. (mehr…)

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