Gegen jedes Recht
UN-Sonderberichterstatter kritisiert USA scharf
Freace
In einem am Freitag veröffentlichten Vorabbericht hat der UN-Sonderberichterstatter zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten und fundamentalen Freiheiten während der Bekämpfung von Terrorismus, Martin Scheinin, die US-Regierung wegen zahlreicher Verstöße gegen internationales Recht im Rahmen des von den USA ausgerufenen “Krieges gegen den Terror” scharf kritisiert.
Scheinin hat vom 16. bis zum 25. Mai die USA besucht, um Erkenntnisse über mögliche Rechtsverletzungen der USA im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Terrorismus zu gewinnen. Hierzu traf er sich mit Vertretern des US-Außenministeriums, des US-Heimatschutzministeriums, des US-Verteidigungsministeriums, des US-Justizministeriums sowie mit mehreren Parlamentsabgeordneten, Akademikern und Nicht-Regierungsorganisationen. Scheinin wurde es verweigert, Vieraugengespräche mit Gefangenen in US-Gefangenenlagern, beispielsweise Guantánamo Bay, zu führen, wobei der Bericht betont, daß solche Gespräche “grundlegend” sind, um Menschen vor Mißhandlungen zu schützen - was zweifellos der Grund ist, daß ihm diese Gespräche verwehrt wurden.
Scheinin zeigt sich in dem Bericht besorgt über die zunehmende Einschränkung von Grundrechten in den USA. “Trotz der Existenz einer Tradition des Respekt vor Gesetz in den Vereinigten Staaten und dem Vorhandensein selbstkorrigierender Mechanismen innerhalb der US-Verfassung ist es höchst bedauerlich, daß eine Zahl von wichtigen Mechanismen zum Schutz dieser Rechte seit dem 11. September durch Gesetze und in der Praxis entfernt oder getrübt wurden, darunter das PATRIOT-Gesetz von 2001, das Gesetz zur Behandlung von Gefangenen von 2005, das Gesetz zu Militärkommissionen von 2006, Verfügungen des Präsidenten und geheime Programme”, so Scheinin in dem Bericht. Er betrachte seinen Besuch in den USA daher als “einen Schritt in dem Prozeß, die Rolle der Vereinigten Staaten als positives Beispiel der Respektierung von Menschenrechten, einschließlich im Zusammenhang der Bekämpfung von Terrorismus, wiederherzustellen.”
Der Bericht betont, daß der Sonderberichterstatter bereits die Rede von einem “Krieg gegen den Terror” für falsch halte und “erinnert” die USA daran, daß auch in einem Konflikt das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte weiterhin gültig sind und das Verhalten der Vereinigten Staaten demnach nicht nur den Genfer Konventionen, sondern auch dem internationalen Menschenrecht entsprechen müsse. Auch könne nicht jeder terroristische Anschlag - international oder nicht - als “bewaffneter Konflikt” betrachtet werden. Die Tatsache, daß die USA vor über 50 Jahren, als der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) entworfen wurde, erklärten, man könne von ihnen nicht erwarten, “Gesetze für besetzte Gebiete zu erlassen”, könne nicht “als gültige Rechtfertigung gelten, außerhalb des eigenen Staatsgebietes offene Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Verhaftungen, Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen zu verüben”, so Scheinin.
Grundlage für Scheinins Betrachtungen sind seiner Darstellung zufolge die Vertragstexte des ICCPR und der Konvention gegen Folter (CAT). Da internationalem Recht zufolge Vorbehalte, die den Grundlagen eines Vertrages widersprechen, unzulässig sind, beachtete Scheinin die seitens den USA bei der Ratifizierung beider Verträge erhobenen Vorbehalte nicht.
Schon die von den USA eingeführte Bezeichnung beispielsweise für die Gefangenen von Guantánamo Bay - “gesetzwidrige feindliche Kämpfer” wird von Scheinin zurückgewiesen, da es im internationalen Recht keine solche “dritte Kategorie” von an Konflikten beteiligten Menschen gibt. Es gibt nur die Bezeichnungen “Kämpfer” und “Zivilisten”. Erschwerend kommt hinzu, daß die von den USA so bezeichneten Gefangenen auch nicht nach Ende der Kampfhandlungen freigelassen werden, wie dies mit Kriegsgefangenen geschähe, so Scheinin. Solange es gegen einen Gefangenen keinen Vorwurf von Kriegsverbrechen gebe, sollte er freigelassen oder aber vor ein ziviles Gericht gestellt werden. Die jahrelange Gefangenschaft untergrabe das Recht der Gefangenen auf einen fairen Prozeß, so daß eine große Zahl dieser Gefangenen ohne Anklage freigelassen werden müßten, so Scheinin. Auch die Verfahren zur Einstufung als “gesetzwidriger feindlicher Kämpfer” und deren einmal jährlich stattfindende “Ãœberprüfung” werden von ihm kritisiert. Die Kritikpunkte reichen dabei vom Nichtvorhandensein von Verteidigern bis hin zur Unmöglichkeit, diese Entscheidungen vor einem regulären Gericht anzufechten. Dies verletze gleich eine Reihe von Artikeln des ICCPR. Das gleiche gelte entsprechend für Gefangene der USA im Irak und in Afghanistan.
Auch die im Jahr 2001 durch den US-Präsidenten geschaffenen Militärkommissionen - die durch den obersten Gerichtshof der USA im Jahr 2006 für verfassungswidrig erklärt wurden, weil sie nicht durch den Kongreß geschaffen worden waren, woraufhin dieser kurz danach ein entsprechendes Gesetz verabschiedete - werfen Scheinin zufolge in zahlreichen Punkten bedeutende Menschenrechtsfragen auf, darunter ihre Zuständigkeit, ihre Zusammensetzung und die mögliche Nutzung von durch Zwang erlangten “Beweisen”. Den Militärkommissionen ist faktisch die Befugnis erteilt worden, über “Vergehen” entscheiden können, die nicht den Kriegsgesetzen unterliegen, so daß “möglicherweise” Zivilisten vor diesen Militärtribunalen angeklagt werden könnten, so Scheinin. Erschwerend komme hinzu, daß diese “Vergehen” teilweise zum Tatzeitpunkt noch nicht durch ein Gesetz untersagt waren, die Militärkommissionen also ein Gesetz rückwirkend anwenden - “im Widerspruch zum Artikel 15 des ICCPR und allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen.” Insgesamt werden die Militärkommissionen von Scheinin als vollkommen unnötig bezeichnet, da die Anklagen - je nach angeschuldigtem Vergehen - vor einem Kriegsgericht oder einem regulären Zivilgericht erfolgen können und müssen.
Auch an der Unabhängigkeit und damit der Objektivität der Militärkommissionen äußerte Scheinin “ernste Bedenken”, da deren Richter im Gegensatz zu Kriegsgerichten nicht per Los bestimmt werden, sondern jeweils durch den ihnen vorstehenden Beamten ausgewählt werden. Nicht nur, daß dies ohnehin schon zweifellos Spielraum für Manipulationen läßt, hierbei handelt es sich außerdem um einen Angestellten des US-Verteidigungsministeriums. Außerdem gibt es kein Verbot, eine Militärkommission mit Angehörigen der gleichen Befehlskette zu besetzen. Auch die Tatsache, daß die “Befragungstechniken”, die zur Erlangung von “Beweisen” geführt haben, in den “Verfahren” als “geheim” eingestuft werden können, ein Angeklagter also keine Möglichkeit hat, zu erfahren, ob vorgebrachte “Beweise” womöglich durch verbotene Folter erlangt wurden, wird von Scheinin scharf kritisiert. Hinzu kommt hier noch, daß die Definition von “Folter” gemäß den Regelungen dieser Militärkommissionen weitaus schwächer ist, als dies internationales Recht vorsieht. Selbst der Freispruch durch eine solche Militärkommission führt darüber hinaus aber nicht zu einem Recht auf Freilassung.
Bemerkenswert ist auch, daß die CIA sich einer Zusammenarbeit und Treffen mit dem UN-Sonderberichterstatter verweigerte, nachdem er Informationen über die zahllosen Medienberichten zufolge durch die CIA angewandten Foltermethoden erlangen wollte. Die Schlußfolgerung hieraus ist nur zu offensichtlich. Entsprechend wurden auch die “Ãœberstellungen” von Gefangenen in andere Länder - ohne Zweifel zum Zwecke der Folter - von Scheinin als im Widerspruch zum ICCPR bezeichnet.
Ein weiterer Kritikpunkt Scheinins an den USA kann zunehmend auch identisch auf Deutschland angewendet werden.
“Der Sonderberichterstatter bemerkt aber Behauptungen, daß das Herkunftsland als Mittel der Fahndung angewandt wurde oder wird. Es ist ein bedeutendes Problem in bestimmten Regionen der Welt, daß der religiöse Status von Personen fälschlich mit der Identifikation solcher Personen als Terroristen verwechselt wird. Das ist ein beunruhigendes Muster, das rückgängig gemacht werden muß und der Sonderberichterstatter empfiehlt, daß alle Staaten einschließlich der Vereinigten Staaten, sicherstellen, daß sie sich nicht auf eine Art verhalten, die den Eindruck erwecken könnte, daß sie diese Entwicklung befürworten”, so Scheinin.
Auch die zunehmenden Eingriffe in die Privatsphäre von US-Bürgern im Namen der Bekämpfung des Terrors wurden von Scheinin kritisiert. Nicht nur, daß die Überwachung von Menschen häufig ohne wirkliche Notwendigkeit stattfinde, außerdem unterliegen die Regeln des Generalstaatsanwalts, auf deren Grundlage diese Überwachungen durchgeführt werden, der Geheimhaltung, so daß keinerlei Kontrolle hinsichtlich ihres Einklangs mit bestehenden internationalen und US-Gesetzen möglich ist.
Auch Scheinins Anmerkungen zur Pressefreiheit in den USA scheinen durchaus auch zunehmend auf europäische Länder anwendbar.
“Der Sonderberichterstatter nimmt den Standpunkt ein, daß, obgleich die Kriminalisierung der Anstiftung zum Terrorismus und anderen schweren Verbrechen sehr wohl in den Bereich gesetzlicher Beschränkungen der Redefreiheit gemäß Artikel 19 des ICCPR fallen mögen, Staaten darauf achten sollten, keine ungenauen Ausdrücke wie die “Glorifizierung” oder die “Förderung” von Terrorismus benutzen sollten, wenn sie die Redefreiheit einschränken. Die Ausübung der Redefreiheit ist ein Eckpunkt der demokratischen Gesellschaft und der Sicherstellung einer verantwortlichen Regierung”, so Scheinin. Seine Einschätzung, die US-Regierung habe sich erfreulicherweise bisher keine solchen Eingriffe zuschulden kommen lassen, greift allerdings angesichts der überaus engen Verbindungen von US-Politik und Wirtschaft zweifellos zu kurz.
Bemerkenswert hinsichtlich des Respekts der US-Führung gegenüber grundlegendsten internationalen Verträgen ist auch eine Rede des stellvertretenden US-Präsidenten Richard “Dick” Cheney vor Absolventen der US-Militärakademie West Point am Samstag. Darin legte er den Zuhörern mehr als nahe, daß die Genfer Konventionen auf “Terroristen” kaum anzuwenden sind.
“Fangt einen dieser Mörder und er wird schnell den Schutz der Genfer Konventionen und der Verfassung der Vereinigten Staaten fordern. Wenn sie aber Angriffe durchführen oder Gefangene nehmen, scheinen ihre heiklen Empfindsamkeiten zu verschwinden. Dies sind Männer, die Mord und Selbstmord glorifizieren. Ihre Bösartigkeit wird durch menschliches Leid nicht gemindert, sondern nur angestachelt”, so Cheney.
Es sind Reden wie diese, die den US-Soldaten im Irak klarmachen, daß die Bevölkerungen - und erst Recht Widerstandskämpfer - von besetzten Ländern keinesfalls eine Behandlung entsprechend auch von den USA unterzeichneten internationalen Verträgen verdient haben. Und es ist ihr daraus resultierendes Verhalten, das immer größere Teile der betroffenen Bevölkerungen dazu bringt, den Widerstand zu unterstützen.
Quelle: FreaceÂ
2 Kommentare zu 'Gegen jedes Recht'
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am 12. Apr. 2010
Das ist Eine beleidigung für die USA.
am 8. May. 2010
gegen jedliches recht…
die machenschaften der usa werden scharf kritisiert…