Unsere “Eliten” scheissen auf das Grundgesetz
Peter Mühlbauer: Schäuble ohne Gesicht
Die Bundesratsausschüsse wollen alle Horrorszenarien der letzen Jahre zusammengefasst in die Neuregelung der Überwachung der Telekommunikation integrieren
Auf insgesamt 53 Seiten, die dem Bundesrat für seine Stellungnahme am 8. Juni dienen sollen, packen die Länderpolitiker aus dem Innen-, dem Rechts- und dem Wirtschaftsausschuss auf alles, was von Verfassungsrechtlern in den Bereich der höchst problematischen bis klar verfassungswidrigen Eingriffe eingestuft wurde, noch eins drauf. Die in dem Papier gemachten Vorschläge sind teilweise so klar grundgesetzwidrig, dass man eigentlich schon von einem Putschversuch gegen die Verfassung sprechen könnte.
So wollen die Länderpolitiker unter anderen die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten von sechs auf zwölf Monate verdoppelt sehen und den Zugriff darauf ohne weitere Einschränkungen auch für “zivilrechtliche Auskunftsansprüche” – im Klartext also für die Verfolgung von Patent- Marken- und Urheberrechtsverletzungen - festschreiben. Die Benachrichtigungspflicht bei der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten soll auf Personen beschränkt werden, gegen die Ermittlungen laufen. Das ist geradezu eine Einladung für unseriöse Abmahnanwälte, massenhaft und automatisiert Daten abzufragen, elektronisch auszuwerten und für erpressungsähnliche Geschäftsmodelle zu nutzen. Außerdem sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche für Abfragen erreichbar zu sein – ein Anspruch, der sich für die Provider mit vertretbarem finanziellen Aufwand wohl nur über eine offene Schnittstelle verwirklichen lässt – mit allen damit verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten. (mehr…)
2 Kommentare zu 'Unsere “Eliten” scheissen auf das Grundgesetz'
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am 3. Jun. 2007
[...] Quelle/Gesamter Text: http://www.medienecho.net [...]
am 4. Jun. 2007
Hallo Herr Mühlbauer:
Wovon reden Sie hier bloß ?
Sie sprechen in diesem Artikel einmal vom Grundgesetz auf das die “Eliten”scheissen und dann von einem Putschversuch gegen die Verfassung vovon man schon reden könne.
Beachten Sie doch bitte den Art. 146 GG und bringen Sie hier nichts durcheinander!
Da ich nicht glaube, daß Sie den Unterschied nicht kennen denn das würde Ihre Kompetenz in Abrede stellen überhaupt dazu etwas von sich zu geben, kann es nur Absicht sein daß Sie das Grundgesetz mit einer Verfassung gleichzustellen.