Kein Recht auf Privatsphäre bei der Nutzung des Internet
Der Bundesinnenminister sucht nach einer Verfassungsänderung, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht das Internet gleich als “Sozialsphäre” statt als “Privatsphäre”, womit alle Probleme für Online-Untersuchungen entfallen würden
Der Bundesinnenminister sieht die Onlinedurchsuchung als unverzichtbar an, plädiert diesbezüglich für eine Verfassungsänderung. Eine solche Änderung wäre eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit, so Wolfgang Schäuble. Wenn man dies genau betrachtet, so heißt dies auch, dass eine Onlinedurchsuchung zur Zeit mit der Verfassung nicht vereinbar wäre. Diese Meinung ist konträr zu jener, die die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in ihrer Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden (eingelegt vom ehemaligen Bundesinnenminister Gerhard Baum (1) bzw. von einem Mitglied der Linkspartei und mir (2)) gegen das neue Verfassungsschutzgesetz NRW (3) vertritt ( Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen (4))
Der Rechner – keine Privatsphäre, sondern “Sozialsphäre”
Interessant ist dabei die Ansicht des von der Landesregierung beauftragten Professors für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht in Bezug auf die Privatsphäre, sofern sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet steht. Die Problematik des “Kernbereichs der privaten Lebensführung”, der seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Ãœberwachungs- und Durchsuchungsmaßnahmen spielt, wird hier dadurch gelöst, dass man dem Nutzer letztendlich die Schuld daran überträgt, ausspionierbar zu sein und dadurch den Kernbereichsschutz negiert. (mehr…)
Ein Kommentar zu 'Kein Recht auf Privatsphäre bei der Nutzung des Internet'
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am 3. Jun. 2007
Wenn das aber durchgeht, dann könnte jeder Pisher, Hacker, … straffrei ausgehen können, selbst wenn er Firmen schädigt, denn da könnte er ja das Argument geben :”Selbst Schuld, sie wissen ja, das Daten im Internet nie sicher sind…”
Wenn man das alles klug anstellt, geht der Schuss nach Hinten los. Allerdings tritt dann wahrscheinlich das Gesetz in Kraft “Was ich als Regierung darf, auch wenn es nicht legal ist, darfst Du als Bürger noch lange nicht…”