Wollt ihr Tote?
[ME] Diese Schlagzeile impliziert zwei Botschaften:
- Ein “Anliegen” wird den Demonstranten abgesprochen, indem es als Chaos bezeichnet wird.
- eine unverhüllte Drohung.
D.H. wer seine Grundrechte wahrnimmt und gegen
- eine neoliberale Globalisierungspolitik, die inzwischen mehr Hunger- und Kriegstote erzeugt hat, als der erste und zweite Weltkrieg zusammen (die wiederum auch schon Bestandteil der Globalisierung waren),
- Abschaffung der Demokratie in Deutschland
- Enteignung und Zwangsarbeit (z.B. Hartz-Gesetze, “Reformen” u.ä.)
- das permanente Brechen des Grundgesetzes z.B. die Artikel: 1,2,3,5,8,9,10,12,13,14,20,26,87 um nur einige zu nennen,
- das permanente Brechen des Völkerrechtes in Form von illegalen Angriffskriegen gegen Jugoslawien, Irak und Afghanistan,
- einen Ãœberwachungsstaat,
demonstriert ist ein Chaot. Wer die Einhaltung des Grundgesetz und des Völkerrechts fordert ist ein Chaot. Gut zu Wissen, was dieses Sprachrohr der deutschen Politik von unserem Grundgesetz und dem Völkerrecht hält.
Die Drohung kann man nur so auffassen, das sich die Bild-Zeitung als Organ der Staatsgewalt versteht, und ganz offen den, als Terroristen diffamierten, Demonstranten mit deren Tötung droht. Wie das andere deutsche Stürmer-Blatt “der Spiegel” schon forderte “Die Deutschen müssen das Töten lernen” ist hier wohl das Töten von deutschen Demonstranten durch deutsche Polizisten gemeint, nicht zu vergessen die grundgesetzwidrige Forderung nach dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Aufstandsbekämpfung.
Noch haben wir Gesetze dagegen … warum wenden wir sie nicht an?
11 Kommentare zu 'Wollt ihr Tote?'
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am 4. Jun. 2007
Nun ja, ich halte zwar nicht viel von der Bild, und kenne den Artikel nicht.
Aber aufgrund der Ãœberschrift auf solche Spekulationen zu kommen, verwundert mich.
Wenn ich z.b. zu einer randallierenden Gruppe Sage “Wollt ihr unbedingt Tote, ihr Chaoten?”
dann meine ich das so : ” Muss unbedingt einer Sterben, bis ihr einlenkt, oder legt ihr´s draufan, das jemand stirbt?”
Natürlich sagt eine Überschrift allein nicht viel, sondern der dazugehörige Artikel hat die Aussagekraft.
am 4. Jun. 2007
[...] Quelle/Gesamter Text: http://www.medienecho.net [...]
am 4. Jun. 2007
@Fritz
Könnte es sein, das es sich hier um ein vorsätzliches “Missverszändnis” seitens Medienecho handelt?
Wie das von der Konzernpostille dahergeheuchelt wird ist einerlei, DAS ist es, was sie Wirklich ausdrücken wollen.
Dieser Bild-Abschaum betreibt Demagogie und Volksverhetzung, beides Verfassungswidrig, warum kümmert sich da kein Budesgerichtshof o.ä. darum?
Zitat Fritz:
… Wenn ich z.b. zu einer randallierenden Gruppe Sage “Wollt ihr unbedingt Tote, ihr Chaoten?â€
dann meine ich das so : †Muss unbedingt einer Sterben, bis ihr einlenkt, oder legt ihr´s draufan, das jemand stirbt? 
Muss jemand (die Demonstranten), auf den ungerechtfertigt und Verfassungswidrig Gewalt angewendet wird “einlenken”???
Könnte auch ein Folterknecht zum Gefolterten sagen, was du da von dir gibst: †Muss unbedingt einer Sterben, bis ihr einlenkt, oder legt ihr´s draufan, das jemand stirbt?â€.
noli
am 5. Jun. 2007
Wie kann Art. 20 Abs. 4 umgesetzt bzw. wahrgenommen werden ?
am 6. Jun. 2007
Das muss man sich wirklich fragen. Zumal in der geplanten EU-Verfassung vorgesehen ist, Regimekritiker legal mundtot zu machen. Die Testphase lauft ja bereits ……
am 6. Jun. 2007
In der “EU Verfassung” steht noch viel mehr.
Zum Beispiel, daß das Töten zum Niederschlagen von Aufständen legal ist !
am 6. Jun. 2007
Ganz recht. Fazit. Adieu hochgepriesene Demokratie. Sollte Putin doch recht gehabt haben, als er Frau Merkel ermahnte, die Grundrechte und Menschenrechte im eigenen Land erst mal zu regeln …..
am 6. Jun. 2007
Natürlich ist das eine Frage an die “Chaoten”, ob sie wirklich tote auf Seiten der Polizei in Kauf nehmen wollen durch ihre Steinwürfe….
Verwunderlich das so extrem falsch zu verstehen…
am 6. Jun. 2007
Kinderkacke
am 6. Jun. 2007
Für das Zeigen eines Hakenkreuzes !
§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Die Anzeige wird gestellt !
am 6. Jun. 2007
@Polizei Rostock
a)
Artikel 5 / Absatz 3 - GG
Freiheit der Kunst
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art5
b)
§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132.html
c)
IP: 89.57.51.36 , V3324.v.pppool.de
= IP der Polizei Rostock???