Politik fordert GSG9 um die Aussetzung der Grundrechte gegen die eigene Bevölkerung durchzusetzen

Rubrik: ARTIKEL 20 Absatz 4 - Widerstandsrecht von admin am 5. Jun. 2007

 Quelle: Wikipedia

wappen_gsg9.jpgDie GSG 9 der Bundespolizei (GSG 9), früher Grenzschutzgruppe 9, ist die Antiterrorismuseinheit der deutschen Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz) mit Standort in Sankt Augustin-Hangelar. Auch nach der Umbenennung des Bundesgrenzschutzes trägt die GSG 9 ihren Namen weiter, jetzt aber nur noch in der Abkürzungsform.
Die GSG 9 ist, anders als die Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei, die für ähnliche Aufgaben gebildet wurden und den einzelnen Bundesländern unterstehen, eine Einheit des Bundes und kann mit dem Einverständnis des Einsatzlandes auch außerhalb der Bundesrepublik eingesetzt werden. Kriegseinsätze können mangels Kombattantenstatus, der dem Bundesgrenzschutz 1994 entzogen wurde, durch die GSG 9 nicht mehr durchgeführt werden.

Als Antiterrortruppe gegründet, wird die GSG 9 heute vornehmlich im Bereich der Schwerstkriminalität eingesetzt, der für Beamte im Streifendienst oft zu gefährlich wäre. Angaben der Bundespolizei zufolge absolvierte die GSG 9 im Jahr 2000 26 erfolgreiche Einsatzmaßnahmen. Dazu zählt die Bundespolizei sowohl die der GSG 9 originär zugedachten Einsatzaufgaben als auch Einsätze, bei denen die GSG 9 andere Sicherheitsbehörden unterstützt hat. Seit ihrer Aufstellung, so weitere Bundespolizeiangaben, hat die GSG 9 mittlerweile mehr als 1.500 Einsätze wahrgenommen. (mehr…)

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