Fahnenflüchtige Verfassungsrichter
Gäbe es den Straftatbestand der richterlichen Desertion, dann hätte ihn das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung über die Tornado-Einsätze in Afghanistan erfüllt. Die Richter sind dem Verfassungsrecht von der Fahne gegangen. Schon immer hat das höchste deutsche Gericht der Bundesregierung in der Außenpolitik einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt. Mit dem recht kurzen, allerdings keineswegs bündigen Urteil über die Tornado-Einsätze aber hat es die Außenpolitik zum verfassungsfreien Raum erklärt und den weltweiten Einsätzen der Bundeswehr auch für die Zukunft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Wohlwollend betrachtet, ist die Entscheidung nichts anderes als die höchstrichterliche Bestätigung der Behauptung des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Peter Struck (SPD), die Sicherheit Deutschlands werde auch am Hindukusch verteidigt. Wohlwollend interpretiert, lässt sich das 45-seitige Urteil als Beteuerung der acht Richter lesen, im Kampf gegen den islamistischen Terror, beim Schutz der Sicherheit des “euro-atlantischen Raums” weder der Bundesregierung noch der Nato oder der Uno mit verfassungsrechtlichen Tüfteleien in die Quere kommen zu wollen. Wohlwollend bewertet, nimmt das Bundesverfassungsgericht sich und die Verfassung zurück, um keine Verstimmung zwischen Deutschland und seinen Bündnispartnern aufkommen zu lassen und so den Erfolg der Militäreinsätze zu riskieren.
Aber diese Entscheidung hat kein Wohlwollen verdient. (mehr…)
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