Angriff aufs Grundgesetz
Der für Donnerstag geplante Streikauftakt bei der Bahn findet vorerst nicht statt. Das Nürnberger Arbeitsgericht verbot der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Mittwoch per einstweiliger Verfügung, zu Arbeitsniederlegungen im Fern- und Güterverkehr aufzurufen. Vor allem die Begründung des Urteils, in der u.a. auf drohende volkswirtschaftliche Schäden durch den Streik verwiesen wird, sorgt bei Juristen und Gewerkschaftern für Empörung. Die Fahrpersonalgewerkschaft, die sofort Widerspruch gegen das Verbot einlegte, will sich an die Entscheidung halten, solange diese Bestand hat. Zugleich kündigte GDL-Chef Manfred Schell am Mittwoch in Frankfurt am Main an, bei Arbeitskampfmaßnahmen im Personenverkehr künftig keine Vorwarnungen mehr zu geben.
Bis zum 30. September sind Arbeitsniederlegungen der Gerichtsentscheidung zufolge bundesweit verboten. Mit dem Widerspruch der GDL wollen sich die Nürnberger Richter erst am Freitag befassen. Sollte dieser und die dann folgende Berufung beim Landesarbeitsgericht ohne Erfolg bleiben, will die GDL vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (mehr…)
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