Bundeswehr wird Angiffsarmee

Rubrik: ARTIKEL 26 - Verbot/Vorbereitung eines Angriffskrieges von admin am 27. Nov. 2006

Sind Merkel und Jung Angriffskrieger?

Michael Klarmann 15.11.2006

Aachener Friedenspreis stellt Strafanzeige gegen Regierungsspitze wegen der Planung von völkerrechts- und grundgesetzeswidrigen Angriffskriegen
Weil der Aachener Friedenspreis das aktuelle Weißbuch der Bundeswehr als Blaupause zur Vorbereitung von Angriffskriegen ansieht, hat der Verein nun Anzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Verteidigungsminister Franz Josef Jung erstattet. Im “Weißbuch” sieht der Verein zahlreiche Aspekte dafür, dass die Bundeswehr technische Vorbereitungen und logistische Planspiele treffe, um sich an Angriffskriegen zu beteiligen oder selbst solche anzuzetteln.

Otmar Steinbicker, Vorsitzender des Aachener Friedenspreises, sagte am Mittwochmorgen in Aachen auf einer Pressekonferenz, mit dem “Weißbuch” löse sich die Politik “nahezu vollständig vom bisherigen Verteidigungsbegriff und spricht sich für Militäreinsätze aus, ohne dass zuvor ein Angriff auf das eigene Territorium oder das eines Bündnispartners stattgefunden hat oder unmittelbar droht.” Das Grundgesetz der Bundesrepublik sieht den Verteidigungsfall nur gegeben, wenn zuvor deutsches Territorium oder jenes von Bündnispartner von Feinden angegriffen wird. Steinbicker indes wittert im “Weißbuch” Pläne zur “präventiven Kriegsführung”, womit zudem das “auf Friedenspflicht angelegte Völkerrecht” ausgehebelt werde. Sein Verein sehe durch die “aggressiv formulierte, neue Militärdoktrin” Paragraf 80 des Strafgesetzbuches verletzt.

>>Vorbereitung eines Angriffskrieges: Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.< <

Seit Erscheinen des "Weißbuches" hat eine Arbeitsgruppe des Friedenspreises intensiv das Werk und auch dessen vorangegangenen Entwürfe analysiert. Die an Generalbundesanwältin Monika Harms beim Bundesgerichthof in Karlsruhe adressierte Strafanzeige umfasst acht Seiten und listet eine Reihe von Verstößen gegen das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch. In dem "Weißbuch" sieht Steinbicker demnach die Blaupause für eine weltweit einsetzbare Bundeswehr und präventiv agierende Interventionsarmee. Zugleich erfolge die technische Umrüstung der Bundeswehr zu diesen Zwecken. Sichern solle die Armee künftig ein offenes Welthandelssystem, freie Transportwege, funktionierende Kommunikationssysteme, gesicherte Rohstoffzufuhr und nachhaltige Energieversorgung. Zudem, befürchtet Steinbicker, solle die Einsatzarmee unkontrollierte Migration abwehren.

>>Das Weißbuch rechtfertigt im Widerspruch zum Grundgesetz inhaltlich und geografisch nahezu unbegrenzte militärische Interventionen .. unter dem Vorwand von Wirtschaftsinteressen und vermeintlicher oder vorgeblicher Sicherheitsrisiken. Diese Neuausrichtung der Bundeswehr dient somit der Vorbereitung von Angriffskriegen und stellt damit einen Straftatbestand dar. <<
Otmar Steinbicker

Strafbar gemacht hat sich nach Auffassung des Friedenspreises Verteidigungsminister Jung, als er das “Weißbuch” öffentlich vorgestellt habe. Am 25. Oktober diesen Jahres hatte die Bundesregierung das Werk verabschiedet (vgl.”Abhängig von gesicherter Rohstoffzufuhr in globalem Maßstab”), weswegen sich auch Bundeskanzlerin Merkel strafbar gemacht habe. Eigenen Angaben zufolge ist der Verein Aachener Friedenspreis die erste Friedensinitiative in Deutschland, die aufgrund des “Weißbuches” Anzeige erstattet gegen Regierungsmitglieder.

Ob diese am Mittwoch abgeschickte Strafanzeige Aussicht auf Erfolg hat, ist offen. So hatten etwa in der Vergangenheit Friedensinitiativen und die PDS Anzeige gegen den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder erstattet, weil dieser den “Angriffskrieg” der USA gegen den Irak mit vorbereitet und unterstützt habe. Wegen des Kriegs gegen Jugoslawien hatten Juristen Strafanzeige gegen Schröder und dem damaligen Verteidigungsminister Rudolf Scharping erstattet. Bislang sah die Generalbundesanwaltschaft keine Gründe, um Anklage wegen solcher Anzeigen zu erheben.

Den Friedenspreis ficht das nicht an. Steinbicker sagte, so einfach wie bei früheren Anzeigen werde es sich die Generalbundesanwaltschaft nicht machen können mit der neuen, detaillierten Strafanzeige. Freilich weiß der Friedenspreis-Vorsitzende ebenso, dass die Generalbundesanwältin Bundesbeamtin ist, die .. anders als unabhängige Richter .. gegen die eigenen Auftraggeber ermitteln und Anklage erheben müsste. Steinbicker sprach denn auch von einer “heiklen Geschichte” für Harms. In einer Zeit jedoch, in der die Bundeswehr zu der aus der Kolonialzeit bekannten “Kanonenbootpolitik” zurückfinde, hoffe man zumindest, mit der Anzeige “diese Diskussion um andere, wichtige Aspekte” zu bereichern.

Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23976/1.html

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