Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es

 Peter Mühlbauer

Nordrhein-Westfalens Innenminister Wolf führt eine Abschreckungsgebühr ein, damit sich Bürger weniger häufig gegen bürokratische Fehlentscheidungen wehren

gericht.jpgIm November wurde in Nordrhein-Westfalen still und heimlich das Widerspruchsverfahren in den meisten Verwaltungsbereichen abgeschafft. Vor dem Inkrafttreten wurde die unter dem grob irreführenden Namen “Bürokratieabbaugesetz II” verpackte Gesetzesänderung praktisch nicht öffentlich debattiert – weder von regionalen noch von überregionalen Medien. Mit der neuen Regelung kehrt ein Stück Obrigkeitsstaat zurück: wer sich beschweren will, muss erst einmal zahlen. Und nicht zu knapp. Selbst wenn die Behörde ganz offensichtliche Fehler gemacht hat. Das schreckt ab – und das soll offenbar auch abschrecken. Ein anderer Zweck der Abschaffung des bewährten Verfahrens ist nämlich schwer denkbar, auch wenn die Regelung in ein Gesetz mit dem irreführenden Namen “Bürokratieabbaugesetz II” verpackt wurde. Tatsächlich handelt es sich nicht um den Abbau von Bürokratie, sondern um den Abbau von Rechtsstaat – und um eine gehörige Stärkung der Macht der Bürokratie.
Betroffen sind unter anderem kommunale Steuern und Gebühren (wie etwa für Abfall, Abwasser und Straßenreinigung), Baugenehmigungen, Erschließungs- und Ausbaubeitragsbescheide, Wohngeldbescheide, sowie Verwaltungsentscheidungen im Gewerbe- Gaststätten- oder Ausländerrecht. Weiterhin Widerspruch eingelegt werden kann bei Ordnungswidrigkeiten, bei Maßnahmen von Schulen und in einigen Bereichen des Sozialrechts.
Früher galt grundsätzlich, dass gegen belastende Verwaltungsakte mit scheinbaren oder tatsächlichen Fehlern meist innerhalb eines Monats bei der Behörde selbst kostenfrei Widerspruch eingelegt werden konnte. Die musste den Bescheid dann überprüfen. Das war in der Praxis keine Makulatur – in vielen Bereichen fand seit den Personaleinsparungen der 1980er und 90er Jahre eine eingehende Prüfung der Fälle aufgrund enger zeitlicher Vorgaben erst im Falle eines Widerspruchs statt. Der Beamte beziehungsweise der Angestellte entschied erst einmal zügig und im Zweifelsfall zu Ungunsten der Antragsteller. (mehr…)

Ein Kommentar zu 'Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es'

Kommentare als RSS oder TrackBack von 'Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es'.


  1. am 16. Dec. 2007

    Dieser Zustand ist leider nicht neu. Dabei seid Ihr noch gut dran. In sachsen - Anhalt hat der Bürger keinerlei Vertrauenschutz für gezahlte Gebühren. Hier wurde noch einer draufgesetzt, man nennt es einfah “Ergebnisrechtsprechung”! Was steckt dahinter? Man braucht keine Kakulation mehr und kann Gebühren willkürlich festsetzen. Nur Kläger vor Gericht können sich Ihr Rect ertreiten, ob Sie es auch bekommen ist fraglich. Bis in die Hauptverhandlung kann die Gegenseite “nachbessern” und im schlimsten Fall wird so nachgebessert das es plötzlich teurer wird. Natürlich dann nicht nur für den Klageführer sondern rückwirkend für Alle. Das ist “Ergebnisrechtsprechung” pur!! Und gewinnt mal einer bekommt auch nur dieser Gewinner Recht und nicht etwa Rückwirkend alle. Die Hürden sind aber mit abschreckenden Verwaltungsksotenbescheiden auch hoch. Man will eben keine mündigen Bürger. Weiter zum Thema http://www.hwg-nebra.de

Kommentar hinterlassen:

Du must angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben.