Bewährungsstrafe für Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
Die Journalistin Heike Schrader hatte nur legale Aktivitäten ausgeführt, die angeblich eine terroristische Organisation gestärkt haben soll.
Zeitgleich mit dem Urteil gegen Hajdib ging am Dienstagnachmittag ebenfalls vor dem OLG Düsseldorf auch das Verfahren gegen die in Griechenland lebende Journalistin Heike Schrader nach nur zwei Verhandlungstagen zu Ende. Ihr wurde vorgeworfen, Mitglied der linken türkischen Organisation DHKP-C gewesen zu sein, die seit August 1998 in Deutschland verboten ist (129a: Lesereise hinter Gitter). Dieses Verfahren hat wenig öffentliche Aufmerksamkeit gefunden, die Pressebank war leer. Das Urteil, eine Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, die auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, vermittelt den Eindruck, dass die Angeklagte noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen ist. Tatsächlich nahmen Verteidigung und Staatsanwalt das Urteil sofort an und verzichteten auf weitere Rechtsmittel. (mehr…)
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