Demokratie hat mit Verantwortung zu tun

Alex Demirovic´ - Freitag 49

SYSTEMFEHLER - Warum die Eliten Hans-Werner Sinn keine Sozialnachhilfe angedeihen lassen

Für jüngste alarmierende Zeichen einer Erosion der Demokratie hat der britische Soziologe Colin Crouch kürzlich den Begriff der “Postdemokratie” geprägt. Damit meint er: Die formalen Institutionen sind noch vorhanden, die Verfahren werden brav vollzogen, doch die Entscheidungen fallen immer seltener auf der demokratischen Bühne. Eine Spiegel-Serie im Mai 2008, die der Frage nachging, ob Demokratien der führenden kapitalistischen Staaten noch eine Zukunft haben, berichtete, dass Verantwortungsträger aus Wirtschaft und Politik sich beeindruckt zeigen von dem Can-do-Spirit von Entwicklungsdiktaturen und Petro-Theokratien.

Dies werfe bei ihnen die Frage auf, ob nicht die hohen Wachstumsraten, die dynamischen Innovationen, die schnellen politischen Entscheidungen auf eine Effizienz des politischen Systems schließen lassen, mit denen die Wettbewerbsvorteile auch einer Wirtschaft wie der Deutschlands sich noch weiter steigern ließe. Wenn alle gesellschaftlichen Bereiche unter dem Gesichtspunkt evaluiert werden, ob sie globalen Verwertungsmaßstäben entsprechen, wäre es nur konsequent, auch nach den Kosten der Demokratie zu fragen: teure Wahlen, unnützes parlamentarisches Personal, kostenintensive Parteienlandschaft, Immobilien in bester Lage, die nach Privatisierung schreien, zu viele Gesetze, die das Durchregieren zugunsten der Wirtschaft erschweren, und schließlich eine Öffentlichkeit, die politische Entscheidungen “zerredet”. Demokratie erscheint als ein zu teurer, weil hinderlicher Luxus. (mehr…)

Dazu passt auch:

Die Allmächtigen

[ME] Auch wenn nach aktueller Lage das BKA-Gesetz im Bundesrat abgelehnt werden sollte, gilt nach § 81 StGB auch die Vorbereitung als Hochverrat:

„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
– § 81 StGB

Ermittler sollen dem neuen BKA-Gesetz zufolge mit richterlicher Genehmigung heimlich Computer durchsuchen dürfen. Das Bundeskriminalamt wird so zur Bundes-Superpolizei.
Von Heribert Prantl

Der heutige Tag ist ein bemerkenswerter Tag in der deutschen Rechtsgeschichte. Es ist der Tag, an dem die Entmachtung der Staatsanwaltschaft Gesetz wird - und zwar beginnt diese Entmachtung ganz oben, an der Spitze des Strafverfolgungs-Systems: Die Bundesanwaltschaft verliert ihre Sachherrschaft in den Terrorverfahren an das Bundeskriminalamt (BKA). Das BKA-Gesetz, das an diesem Mittwoch im Bundestag beschlossen werden soll, führt nämlich dazu, dass in Terrorsachen im Zweifel das Bundeskriminalamt, also die Polizei, das Sagen hat - und damit die diesem vorgesetzte Behörde, das Bundesministerium des Inneren.
Nicht mehr der Generalbundesanwalt, sondern Minister Schäuble führt künftig das entscheidende Wort. Denn die Verhütung von Straftaten, die das neue Gesetz dem BKA zuweist, schlägt die Verfolgung von Straftaten, für die die Bundesanwaltschaft zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft, die Herrin des Ermittlungsverfahrens, die dafür sorgen soll, dass dem Gesetz Genüge getan wird, wird zur nachgeordneten Behörde. (mehr…)



Was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß

Das BKA-Gesetz macht heimliche Grundrechtseingriffe möglich - gegen die sich der betroffene Bürger nicht wehren kann.
Ein Kommentar von Heribert Prantl

Einer der größten, wichtigsten, ja fundamentalsten Sätze des Grundgesetzes steht in Artikel 19 Absatz 4: Dieser Satz garantiert jedem Menschen, der von “von der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt” wird, dass ihm “der Rechtsweg offen” steht. Der Satz war, als er vor sechzig Jahren ins Grundgesetz geschrieben wurde, ein kühner Satz. Der große Staatsrechtler Richard Thoma bezeichnete ihn als den “Schlussstein in dem Gewölbe des Rechtsstaats”.

Ein Hohn auf die Rechtsschutzgarantie

Das neue BKA-Gesetz reißt diesen Schlussstein aus dem Gewölbe. Es ersetzt ihn durch einen Laib löchrigen Käse., der eingewickelt ist in den Satz: Was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß. Das neue Gesetz gibt nämlich der obersten Bundespolizeibehörde, also der öffentlichen Gewalt, die Macht zu allen möglichen Grundrechtseingriffen - von denen aber der betroffene Bürger nichts erfährt; also kann er sich auch nicht dagegen wehren. (mehr…)

§ 81 StGB - Hochverrat

Rubrik: § 81 StGB - Hochverrat von admin am 17. Sep. 2008

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Hochverrat gegen den Bund oder die Länder unter den Staatsschutzdelikten in den §§ 81−83a Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen geregelt. Als Unternehmensdelikt ist nicht nur der Versuch, sondern auch die Vorbereitung des Hochverrats (§ 83 StGB) unter Strafe gestellt.


Tatbestandsmerkmale


Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Dieser umfasst die staatliche Einheit von Bund und Ländern, deren Gebietsintegrität und die völkerrechtliche Souveränität des Bundes (Bestandshochverrat).
„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
– § 81 StGB


Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte.
Tatmittel sind die Gewalt und die Drohung mit Gewalt und entsprechen im Wesentlichen dem Gewaltbegriff bei der Nötigung.
Der Hochverrat ist kein Sonderdelikt, das nur von Deutschen begangen werden kann. Auch Ausländer können Hochverrat begehen, der aber auf Grund von Völkerrecht gerechtfertigt sein könnte.
Als Vorbereitung nach § 83 StGB gilt schon die objektive Förderung des Unternehmens nach §§ 81, 82 StGB. Eine konkrete Gefährdung für den Bund oder das Land muss zwar noch nicht eingetreten, ein gewisser Gefährlichkeitsgrad soll jedoch nach Rechtsprechung notwendig sein. (mehr…)