Freiheit und Staat
km. Das Streben nach Freiheit ist ein Menschheitsstreben. Freiheit im Sinne von Selbstbestimmung ist ein Wesensbestandteil der Menschenwürde.
© Zeit-Fragen.ch
Das Streben nach Freiheit resultiert zum einen aus der bitteren Erfahrung der Unfreiheit, die für den Menschen immer mit sozialer Diskriminierung, Knechtung und Gewalt, Unterdrückung und Entwürdigung verbunden ist, zum anderen aus dem Wissen um das wahre Glück eines freien Lebens. Das Streben nach Freiheit war und ist immer ein Leitmotiv im Kampf gegen Unrecht, Unterdrückung und Gewalt. Zeugnisse des Freiheitsstrebens sind aus allen Zeiten und Kulturen überliefert.
Grundlegend für das europäische Verfassungsdenken seit der Französischen Revolution sind die Freiheitsideen des Aufklärungszeitalters. Philosophen dieses Zeitalters haben sich systematisch mit der Frage der Freiheit und Selbstbestimmung beschäftigt und die Idee des Gesellschaftsvertrages formuliert. Diese Philosophen gehen davon aus, dass jeder Mensch im Naturzustand absolut frei und keiner Macht unterworfen ist und diese Freiheit nur durch den freien Willen aller Gesellschaftsmitglieder in einem Gesellschaftsvertrag eingeschränkt werden darf, und zwar alleine zum Schutz von Freiheit und Eigentum, Sicherheit und Leben. Freiheit bedarf des Eigentums (soziale Gerechtigkeit), der Sicherheit und natürlich des Lebens (Schutz vor Gewalt). (mehr…)
Neoliberalismus, Wettbewerbsföderalismus und Föderalismusreform
Wettbewerb“ dient Neoliberalen als Zauberwort, mit dem sie die angeblich verkrusteten Strukturen des Wohlfahrtsstaates aufbrechen und auch bei einer Reform des Föderalsystems der Staatsordnung die bisherigen, als überholt bezeichneten Verhältnisse zum Tanzen bringen möchten. Rainer Hank, Leiter des Wirtschaftsressorts der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, verlangt Wettbewerb auf den Arbeitsmärkten, in den sozialen Sicherungssystemen und im Bundesstaat: „Ein wichtiger Schlüssel zu mehr horizontalem Wettbewerb liegt auf dem Felde des Sozialen. Der gegenwärtige Sozialstaat muß stärker privatisiert, der verbleibende Kernsozialstaat stärker dezentralisiert werden.“ Christoph Butterwegge hat den NachDenkSeiten einen Beitrag aus dem Buch „Kritik des Neoliberalismus“ zur Verfügung gestellt, das er zusammen mit Bettina Lösch und Ralf Ptak herausgibt und das dieser Tage erscheint.
Wer – wie mancher Neoliberaler – die kapitalistische Ökonomie verabsolutiert, negiert im Grunde demokratische Politik und repräsentative Demokratie, weil beide Mehrheitsentscheidungen und nicht das Privateigentum an Produktionsmitteln zum Fixpunkt gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse machen. Um den „Standort D“ zu retten, stellte Jürgen Schrempp, seinerzeit Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aerospace AG und Vorstandsmitglied der Daimler-Benz AG, Mitte der 1990er-Jahre die politische Kultur der Bundesrepublik in Frage: „Das etablierte Vorgehen, das die politischen Entscheidungen von ihrer Mehrheitsfähigkeit abhängig macht, ist der heutigen Zeit nicht mehr gewachsen.“ Den damaligen BDI-Präsidenten Hans-Olaf Henkel trieben ähnliche Sorgen um. Er hielt das deutsche Verhältniswahlrecht für überholt und konstatierte: „Wenn es (…) so ist, daß der Wettbewerb zwischen Standorten eine relative Veranstaltung ist und daß wir selbst bei eigener Bewegung zurückfallen, wenn andere schneller auf die Herausforderungen der Globalisierung reagieren als wir, dann müssen wir uns fragen, ob unser politisches System eigentlich noch wettbewerbsfähig ist.“ (mehr…)
Betrug am Bürger
Von der EU-Verfassung zum Reformvertrag
Schnell soll es gehen. Bis zum Treffen der EU-Regierungschefs im Oktober soll der Reformvertrag unter Dach und Fach sein, fertig zur Ratifizierung in den Parlamenten, ganz nach den Vorgaben (1) des Abschlussgipfels der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Juni. Nur in Irland dürfen die Bürger abstimmen, vielleicht auch in Dänemark, wo die Regierung die Entscheidung über ein Referendum noch bis zum Oktober hinauszögern will.
In den Niederlanden fordert die Sozialistische Partei eine Volksabstimmung. Sie hatte 2005 für ein “Nee” zum Verfassungsvertrag mobilisiert, verbuchte im Jahr darauf beachtliche Wahlerfolge und sitzt seitdem als drittstärkste Kraft im Parlament. Das Verfassungsgericht in den Niederlanden wird darüber entscheiden. In Frankreich wird es mit dem im Mai gewählten Präsidenten Nicolas Sarkozy keine Volksabstimmung mehr geben. Damit geht eine Hoffnung in Erfüllung, die der Vizepräsident der EU-Kommission, Günter Verheugen, schon am Abend des gescheiterten französischen Referendums im Mai 2005 hegte (2): Ein Machtwechsel sollte die Grande Nation wieder auf Kurs bringen. (mehr…)
“Selbst gemacht?”
Die Grenze zur Willkür überschritten
Schäuble importiert CIA-Gestapo-Methoden
Zeit-Fragen.ch
Die Vorschläge von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur sogenannten Terrorbekämpfung sind ein weiterer alarmierender Beleg dafür, dass sich die Bundesrepublik Deutschland auf einer sich zunehmend beschleunigenden Fahrt hin zu einem totalitären Überwachungsstaat befindet.
Ausgehend von den USA ist bei den Kriegspartnern der US-Regierung seit September 2001 ein verstärkter Ausbau der Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten zu beobachten, bei gleichzeitiger Beschneidung von Menschen- und Bürgerrechten. Offiziell begründet wurde diese Entwicklung mit dem Anschlag auf das World Trade Center. In Tat und Wahrheit wurde eine schon länger geplante Geostrategie mit dem Ziel der Weltherrschaft in Gang gesetzt, die eine Blutspur von Kriegen nach sich zieht (Afghanistan, Irak und vielleicht Iran) und im Inneren der kriegführenden Länder Diktaturen aufbaut.
Während sich viele der Illusion hingaben, in Europa wegen der langen Tradition der Aufklärung und der Bürgerrechte und nach den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts sicher vor einer erneuten Diktatur zu sein, haben die meisten europäischen Regierungen auf Druck von Washington die Weichen neu gestellt.
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte nach dem 11. September 2001 nicht nur von einer «uneingeschränkten Solidarität» mit der US-Regierung gesprochen, sondern auch kriegerische Taten folgen lassen. Auch im Inneren folgte sein damaliger Innenminister Otto Schily (SPD) den Leitlinien der neokonservativen Bush-Regierung. Knallhart setzte er den sogenannten «Otto-Katalog» durch, der eine Vielzahl von Einschränkungen der Bürgerrechte beinhaltete.
Die Merkel/Steinmeier-Regierung setzt den begonnen Kurs der Schröder/Fischer-Regierung nahtlos fort. Die Ãœberwachung der Bürger hat inzwischen Dimensionen angenommen, die jenseits der Grenze zwischen einem demokratischen und einem totalitären Staat liegen. Erinnert sei an die verschiedenen Abhörgesetze, an die Vorschläge, Privatcomputer auszuspionieren, an die Mautstellen für Lkw, die ebenfalls systematisch zur Ãœberwachung genutzt werden sollen und vielleicht auch schon lange werden. Erinnert sei an die Ãœberwachung des Zahlungsverkehrs oder die Weitergabe solcher Daten an die USA. Erinnert sei nicht zuletzt daran, dass die Bundesregierung plante und nach wie vor plant, Flugzeuge mit Zivilpersonen an Bord gegebenenfalls abschiessen zu lassen. (mehr…)
IMI - gemein aber nützlich
Zum Versuch, die Informationsstelle Militarisierung (IMI) durch Versagung der Gemeinnützigkeit mundtot zu machen.
Der Tübinger Verein Informationsstelle Militarisierung versteht sich als Scharnier zwischen Wissenschaft und Friedensbewegung und verfolgt seit der Gründung 1996 entsprechend seiner Satzung das Ziel, Informationen, die dem Frieden und der Völkerverständigung dienen, zu veröffentlichen und zu verbreiten. Hierbei nimmt er eine kritische Haltung zur deutschen Beteiligung an Angriffskriegen, zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren und zum Abbau der Bürger- und Menschenrechte ein.
Seit Februar 2006 verweigerte uns das Finanzamt Tübingen einen endgültigen Freistellungsbescheid und hiermit die Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit. Als Grund wurde genannt, eine nicht näher spezifizierte Behörde hätte Zweifel an der Verfassungstreue des Vereins erhoben. Seit dem wurden dem Verein - trotz massiver Nachfragen - keine weiteren Angaben über die Behörde und die Anschuldigungen gemacht. (mehr…)
Die NLEPD hat durch den amtierenden Innenminister Schäuble die Einrichtung einer Diktatur angekündigt
[ME] Nur 62 Jahre nach ihrem letzten “1000 - jährigen” Experiment, will die “Neoliberale Einheitspartei Deutschland” (NLEPD) erneut ein totalitäres Regime einrichten.
Schleichender Putsch
“Will Schäuble die Todesstrafe wieder einführen?” rauscht es durch das Medienbordell.
Nein! - der Todesstrafe geht eine Anklage, ein Verfahren, ein Richter, und ein Urteil voraus.
Nichts von alledem ist in den Forderungen des amtierenden Innenministers enthalten.
Die NLEPD, in Person von Innenminister Schäuble, fordert die gezielte, präventive Tötung von Verdächtigen (nicht von Tätern!). Die Forderungen der NLEPD angewandt auf die G8 - Proteste, bei denen die Demonstranten, in Ausübung ihres Rechts auf Versammlung, zu Terroristen, Gefährdern etc. erklärt und ihnen die Bildung einer terroristischen Vereinigung unterstellt wurde, hätten Schäuble, mit seinen grundgesetzwidrig eingesetzten Streitkräften, die Möglichkeit gegeben, die Demonstranten als Terrorverdächtige präventiv zu töten.
Wann ist ein Umsturz ein Umsturz?
Plutokratie unter dem Deckmantel der medial erzeugten Scheindemokratie ist den Konzernmarionetten der NLEPD offenbar nicht mehr genug, sie wollen die Abschaffung der Grundrechte und somit einen neuen, einen faschistischen Staat. Die Anwendung von Artikel 18 / Grundgesetz könnte Abhilfe schaffen, um die gesammte NLEPD hinter Schloß und Riegel zu bringen, doch die Verwirkung von Grundrechten und deren Ausmaß können nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden, doch leider sitzt das BVerfG mit der NLEPD in einem Boot, somit ist Artikel 20 / Absatz 4 - Grundgesetz gegeben:
Über dem Bundesverfassungsgericht ist nicht Schluss – es folgt die Pflicht zum Recht
Kommentar zum Tornado-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Von Rainer Rothe, Rechtsanwalt, Radolfzell am Bodensee
Zeit-Fragen.ch
Auch wenn vielerorts zu Recht die zu starke Einbindung Deutschlands und anderer europäischer Staaten in internationale Organisationen wegen des damit einhergehenden Verlustes an nationaler Selbständigkeit und Souveränität kritisiert wird: Deutschland und dessen damalige Kriegsverbrecher sind bereits zweimal Beispiel für die Anwendung überstaatlicher internationaler Grundsätze des Menschen- und Völkerrechts in gerichtlichen Tribunalen des Weltrechts nach den beiden Weltkriegen geworden.
Heute findet die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofes bereits dann Anwendung, wenn die nationale Gerichtsbarkeit dem völkerrechtlich verpflichtenden Friedensgebot – wie nun offenbar auch das Bundesverfassungsgericht – nicht gerecht wird. Dabei sieht Art. 25 GG ausdrücklich vor, dass das internationale Strafrecht Bestandteil des deutschen Verfassungsrechts ist:
«Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets.» Abgesehen davon hat Deutschland das Statut des Internationalen Gerichtshofes ratifiziert. Wir erleben leider nicht zum ersten Mal, dass unser höchstes nationales Gericht in wichtigen Menschheitsfragen pflichtwidrig versagt und keinen Rechtsschutz mehr gibt (vgl. Schachtschneider, Rechtsprechung im Parteienstaat, Verfassungsrechtsprechung, in: «Prinzipien des Rechtsstaates», 2006, S. 187ff.). (mehr…)
Als wäre es im Kanzleramt geschrieben worden …
Deutsches Verfassungsgerichtsurteil zum Tornado-Beschluss des Bundestages belegt erneut, dass es in Deutschland in wesentlichen Fragen keine Gewaltenteilung und -kontrolle mehr gibt
Von Karl Müller, Zeit-Fragen.ch
Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, ist zu einem Potemkinschen Dorf geworden. Man liest das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tornado-Beschluss des Bundestages vom März 2007 (Aktenzeichen), welches das höchste deutsche Gericht am 3. Juli verkündet hat, einmal, zweimal, dreimal … und bei jedem Mal entdeckt man neue schier unfassbare Formulierungen. So viel Regierungspropaganda in einem Urteil des höchsten deutschen Gerichts, so viel unkritische Übernahme regierungsamtlicher Lügen, weit weg von der politischen Realität, ohne jegliche materielle Prüfung der wirklichen Sachverhalte und der Weltentwicklung der letzten 25 Jahre, ist zutiefst alarmierend. Das kann kein Recht sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich der Lüge angeschlossen, dass die Nato auch heute noch ein Verteidigungsbündnis sei; hat behauptet, dass es zur «Verteidigung» gehöre, Angriffskriege («Krisenreaktionseinsätze») gegen andere Länder zu führen, nur weil Regierungen behaupten, diese Länder bedrohten die Sicherheit des euro-atlantischen Raumes; hat behauptet, von Afghanistan gehe nach wie vor eine «Bedrohung des Weltfriedens» aus; hat dabei völlig unkritisch Resolutionsformulierungen des von den Kriegsmächten unter die Knute genommenen UN-Sicherheitsrates übernommen; hat den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan sowie auch alle anderen Nato-Kriegs einsätze seit 1990 als «Friedensdienst» bezeichnet; hat gesagt, der Afghanistan-Einsatz sei selbst dann ein «Friedensdienst», wenn die US-Regierung in Afghanistan mit ihrer OEF (das steht für den Lügenbegriff «Operation Enduring Freedom») einen völkerrechtswidrigen Krieg führen würde; hat sich dann wieder ganz der Argumentation der US-Regierung für ihren Angriffskrieg gegen Afghanistan angeschlossen; hat zugleich aber auch gesagt, es wolle nicht prüfen, ob diese Argumentation stimme; hat behauptet, Isaf und OEF-Einsatz seien strikt voneinander getrennt; hat aber auch behauptet, beide hingen doch auch wieder eng zusammen usw. usw. (mehr…)
Der Angstmach-Minister
Innenminister Schäuble hat im Strudel der Terrorwarnungen seine Souveränität verloren. Er ist kein bedachter Gegner des Terrors mehr, sondern dessen Getriebener.
Von Heribert Prantl
Deutschland muss sich Sorgen machen um seine innere Sicherheit. Gewiss: Es gibt eine gute Polizei; es gibt eine effektive Justiz; es gibt ein Straf- und Polizeirecht, das mit einer Vielzahl von Terrorismus - Bekämpfungs - Gesetzen so massiv aufgerüstet worden ist, dass das höchste Gericht immer wieder mäßigend eingreifen musste. Kurz: Es gibt ein wachsames System der inneren Sicherheit, welches die rechtsstaatlichen Möglichkeiten bis auf den Grund (und manchmal darüber hinaus) ausschöpft. Es gibt aber leider einen Bundesinnenminister, dessen zunehmende Maßlosigkeit nicht für Sicherheit, sondern für Unsicherheit sorgt. Wolfgang Schäuble macht einem Angst.
Guantanamoisierung des deutschen Rechtssystems
Der Minister redet so, als könne Deutschland sein Heil nur durch seine Verwandlung in einen 007-Staat finden - durch Mutation des Rechtsstaats in ein Regime der legalen Extralegalität. Er redet von Besonnenheit und praktiziert das Gegenteil; er warnt vor Hysterie, verbreitet sie aber höchstselbst; er missbilligt Guantanamo, redet aber so, als sei dringlich eine Guantanamoisierung des deutschen Rechtssystems vorzubereiten. (mehr…)