Die Weltkriegspartei muss bedingungslos kapitulieren
Von Karl Müller, Zeit-Fragen.ch
Man stelle sich vor, die Vereinten Nationen hätten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Heinrich Himmler zum Beauftragten für eine deutsch-jüdische Verständigung ernannt … Das ist nicht vorstellbar. Nun wurde Tony Blair, der völkerrechtswidrig Krieg im Nahen und Mittleren Osten geführt hat, für Hunderttausende von Toten und ein grauenhaftes Ausmass an Zerstörung verantwortlich ist und deshalb als Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt gehört, zum Nahost-Beauftragten des Nahost-Quartetts (Uno, EU, USA und Russland) ernannt. Der CDU-Politiker und Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Deutschen Bundestag, Ruprecht Polenz, meint, es wäre «kontraproduktiv», an der Entscheidung für Blair «noch einmal rumzukritisieren».
Das sehen andere anders. Der ARD-Korrespondent für den Nahen Osten, Carsten Kühntopp, sprach davon, man habe mit der Berufung Blairs «den Bock zum Gärtner» gemacht (siehe den Kommentar auf dieser Seite). Was aber wird mit dieser ungeheuerlichen Ohrfeige für alle, die sich um einen gerechten Frieden im Nahen Osten und in der Welt bemühen, deutlich? Doch nichts anderes, als dass die Weltkriegspartei weiter auf Krieg setzt, sogar auf eine Ausweitung des Krieges, um die Welt zu unterjochen und sich die Reichtümer der Welt anzueignen. (mehr…)
Höchst dilettantische Täter
TERRORALARM - Anschläge mit diffusem Hintergrund sollen weiter beschränkte Grundrechte rechtfertigen
Anfang Juli 2007: Bei der Vorstellung des neuen CDU-Programmentwurfs verkündet Angela Merkel eine Zäsur: “Ganz neues Denken” sei jetzt geboten, und dies bedeute auch Bundeswehreinsätze im Innern. Wolfgang Schäuble, der dies im Unterschied zu ihr schon seit längerem predigt, nutzt die Gunst der Stunde, seine Forderung nach Online-Durchsuchungen von Privatcomputern zu erneuern. Auf weitere verfassungsrechtliche Prüfungen, wie von Justizministerin Brigitte Zypries gefordert, könne man nicht mehr warten. In Großbritannien werden Notstandsmaßnahmen verkündet, der gerade inthronisierte Premier Gordon Brown stimmte seine Landsleute auf eine Bedrohung ein, die “nicht in Wochen und nicht in Monaten” zu Ende sein werde.
Die Polizei müsse Verdächtige länger in Vorbeugehaft nehmen können, 90 statt bisher 28 Tage, und zwar auch ohne zwingenden strafrechtlichen Grund. Kurz zuvor hatte angeblich al Qaida wieder zugeschlagen - beziehungsweise “ein lockeres, aber tödliches Netzwerk”, wie es ein Sicherheitsberater von Brown beschrieb. In London sei am 29. Juni die “schlimmste terroristische Gräueltat in Großbritannien” abgewendet worden, am 30. Juni habe nur Zufall ein “Blutbad” in Glasgow verhindert, verkündeten Sprecher von Scotland Yard. (mehr…)
Keine weiteren Fragen
Schäuble läßt endgültig die Maske fallen
Freace
Wer bisher noch Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit des deutschen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble hatte, dürfte durch Äußerungen, die am Samstag von Spiegel Online zitiert wurden, endgültig überzeugt werden. In einem Gespräch mit den Spiegel fielen demnach Sätze, die nur den Schluß zulassen, daß Schäuble ein glühender Anhänger aller - wirklich aller - “Maßnahmen”, die bisher in den USA im Zuge des “Krieges gegen den Terror” ergriffen - um nicht “begangen” zu sagen - wurden, ist. “Man könnte beispielsweise einen Straftatbestand der Verschwörung einführen, wie in Amerika”, sagte er beispielsweise. Entsprechend den US-Gesetzen reicht es für den Vorwurf der “Verschwörung” aus, wenn zwei Personen “sich verabreden”, eine illegale Handlung zu begehen. Zwei Männer, die sich verabreden, gemeinsam Farbsprühdosen zu kaufen, um damit widerrechtlich Graffiti anzubringen, könnten also bereits wegen einer “Verschwörung” angeklagt werden. Die “Täter” müssen die Tat also weder tatsächlich durchführen noch vorbereiten. Das bloße Gespräch hierüber reicht aus. Es ist nur zu offensichtlich, wie viele Manipulationsmöglichkeiten den Behörden hiermit gegeben würden, gegen “unliebsame” Personen vorzugehen.
Schäuble denkt aber offenbar sogar daran, für solche “Verschwörer” ein deutsches Guantánamo zu errichten. Er denke darüber nach, ob es Möglichkeiten gebe, “solche Gefährder zu behandeln wie Kombattanten und zu internieren”. Entsprechend dem humanitären Völkerrecht sind “Kombattanten” Kämpfer, die als solche offen - also nicht in Zivilkleidung oder mit versteckten Waffen - an Kriegshandlungen teilnehmen. Es ist offensichtlich, daß Schäuble nicht an diese gedacht hat, sondern vielmehr an den von den USA geschaffenen Begriff der “illegalen Kombattanten”. Diese Bezeichnung war erst Ende Mai vom UN-Sonderberichterstatter zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten und fundamentalen Freiheiten während der Bekämpfung von Terrorismus, Martin Scheinin, ausdrücklich zurückgewiesen worden, da es im internationalen Recht keine solche “dritte Kategorie” von an Konflikten beteiligten Menschen gibt. Die Wortwahl “internieren” bestätigt hier einmal mehr, daß Schäuble danach dürstet, Gefangenenlager zu schaffen, in denen Menschen fernab des Rechtsstaates ohne Anklage oder gar Urteil auf unbestimmte Zeit festgehalten werden können - allein aufgrund der Tatsache, daß sie von seiten des Staates als “Gefährder” eingestuft werden. (mehr…)
Fahnenflüchtige Verfassungsrichter
Gäbe es den Straftatbestand der richterlichen Desertion, dann hätte ihn das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung über die Tornado-Einsätze in Afghanistan erfüllt. Die Richter sind dem Verfassungsrecht von der Fahne gegangen. Schon immer hat das höchste deutsche Gericht der Bundesregierung in der Außenpolitik einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt. Mit dem recht kurzen, allerdings keineswegs bündigen Urteil über die Tornado-Einsätze aber hat es die Außenpolitik zum verfassungsfreien Raum erklärt und den weltweiten Einsätzen der Bundeswehr auch für die Zukunft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Wohlwollend betrachtet, ist die Entscheidung nichts anderes als die höchstrichterliche Bestätigung der Behauptung des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Peter Struck (SPD), die Sicherheit Deutschlands werde auch am Hindukusch verteidigt. Wohlwollend interpretiert, lässt sich das 45-seitige Urteil als Beteuerung der acht Richter lesen, im Kampf gegen den islamistischen Terror, beim Schutz der Sicherheit des “euro-atlantischen Raums” weder der Bundesregierung noch der Nato oder der Uno mit verfassungsrechtlichen Tüfteleien in die Quere kommen zu wollen. Wohlwollend bewertet, nimmt das Bundesverfassungsgericht sich und die Verfassung zurück, um keine Verstimmung zwischen Deutschland und seinen Bündnispartnern aufkommen zu lassen und so den Erfolg der Militäreinsätze zu riskieren.
Aber diese Entscheidung hat kein Wohlwollen verdient. (mehr…)
Wieder das gleiche Muster
SPD und CDU einig in Forderungen nach schärferen Gesetzen
Freace
Wie nicht anders zu erwarten nutzen die “üblichen Verdächtigen” - aber nicht nur sie - die “versuchten Anschläge” von London für ihre Zwecke. Daß von ihnen dabei diverse Merkwürdigkeiten ignoriert werden, kann kaum verwundern. Wieder einmal scheiterten vorgeblich so ambitionierte Anschlagspläne der Ãœber-Terrororganisation “Al-Qaida” an der technischen Unzulänglichkeit der Ausführenden. Nicht genug damit, daß einer der “Attentäter” nicht einmal in der Lage war, das “Bombenauto” sicher an sein Ziel zu bringen - er rammte einen Mülleimer, sprang aus dem Fahrzeug und rannte weg - auch sein “Kollege” war kaum “qualifizierter”, parkte er sein Fahrzeug doch im Halteverbot, so daß es umgehend abgeschleppt wurde. Will man nicht von tiefsitzendem Haß auf Abschleppunternehmen ausgehen, so ist beides bei der Durchführung von Anschlägen mit geparkten Fahrzeugen kaum zielführend.
Statt zu “explodieren” qualmte die “Bombe” in einem der Fahrzeuge dann munter eine ganze Zeit vor sich hin, ehe dies zufällig von einer Krankenwagenbesatzung beobachtet und an die Polizei gemeldet wurde, die dann fast eine halbe Stunde später kam und die “Bombe entschärfte”. Schon der bisher an die Öffentlichkeit gedrungene Aufbau der “Bomben” - der nur allzusehr an die “Kofferbomben” im vergangenen Sommer in Deutschland erinnert - läßt die immer wieder wiederholten Schreckensszenarien mit hunderten von Opfern äußerst fragwürdig erscheinen. (mehr…)
In der Luft, auf See und zu Land - Militär-Hilfe “auf Teufel komm raus”
Wüstenfüchse, Tornados und ALADIN beim G8 in Heiligendamm
IMI-Analyse: Johannes Plotzki
Zusammengenommen widersprechen die Berichte über die tatsächlich während des G8-Gipfels durchgeführten Einsätze der Bundeswehr zu Land, auf See und in der Luft diametral dem, was die Bundesregierung im Vorfeld hat Glauben machen wollen. Denn fest steht bereits zum jetzigen Erkenntnisstand, dass die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit der Polizei wesentlich weiter ging, als dies bei früheren Einsätzen der Fall war. Die grundgesetzliche Trennung von Polizei und Bundeswehr wird in eklatanter Weise aufgeweicht, wenn beispielsweise Bundeswehrsoldaten zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden.
Hatte die Bundesregierung noch in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage u.a. der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) am 26.04.2007 verneint, die Bundeswehr an der Sicherung der Strecke zwischen dem Flughafen Rostock-Laage und dem Tagungshotel zu beteiligen, wurde das Gegenteil für jeden sichtbar, der sich während des G8-Gipfels auf der Autobahn (BAB 19) zwischen Rostock und dem Flughafen Rostock-Laage bewegte. Auf den Autobahnbrücken standen gut sichtbar gepanzerte Bundeswehrfahrzeuge. Dabei handelte es sich um den neuen Spähwagen der Bundeswehr, in Anlehnung an den lateinischen Namen des Wüstenfuchs Fennek genannt. (mehr…)
Kroll Ontrack: Bundeswehrdaten unnötig und bewusst vollständig vernichtet
Glaubt man offiziellen Stellungnahmen, dann sind gigantische und brisante Datenbestände der Bundeswehr quasi zufällig auf immer und ewig unrettbar verschwunden. Schade aber auch. Die Datenretter von Kroll Ontrack sehen das anders. Wenn wirklich alle Daten unwiederbringlich weg sind, dann ging das nur mit voller Absicht. Firmen wie Kroll haben den ganzen Tag nichts anderes zu tun, als sich mit Dummheit, Zufällen oder Unfällen (Platte fallen gelassen, kein Backup gezogen) im IT-Bereich auseinanderzusetzen. Und zu dem aktuellen Megathema des „Datenverlusts“ bei der Bundeswehr haben die Experten ihre eigene Meinung. Die Version des banalen „technischen Defekts“, der Berichte aus vier Jahren Auslandseinsätzen – und dummerweise auch wichtige Daten zum Fall Kurnaz - unwiederbringlich vernichtet haben soll, nehmen die IT-Spezialisten nicht sonderlich ernst. Ein kompletter Datenverlust ist nur „mit einer bewussten, professionellen Datenlöschung“ oder mit „physikalischer Vernichtung der Datenträger“ zu erzielen, teilt das Unternehmen in einer Stellungnahme mit.
Weiter heißt es: „Laut offizieller Darstellung der Bundeswehr erlitt der Datensicherungsroboter nach der Archivierung der Daten einen technischen Defekt und musste Ende 2004 durch ein Austauschgerät ersetzt werden. Bei dem Versuch, die gespeicherten Daten auf das Ersatzgerät zu übertragen, stellte das Fachpersonal fest, dass ein Teil der Bandkassetten im Datensicherungsroboter nicht mehr lesbar war. Der Versuch, die Daten wieder zugänglich zu machen, sei gescheitert. Entsprechend der gültigen Vorschriften im Umgang mit Verschlusssachen wurden die nicht mehr lesbaren Kassetten am 4. Juli 2005 vernichtet.“ (mehr…)
Tarnen und Täuschen
Bundeswehr vernichtete wichtige Daten. Behinderung der Aufklärung in Verschleppungsfällen Kurnaz und Khafagy
Ulla Jelpke
Hat die Bundeswehr vorsätzlich Geheimunterlagen vernichtet, die Hinweise auf eine Mittäterschaft deutscher Soldaten bei der Verschleppung und Mißhandlung von Terrorverdächtigen durch die CIA geben? Laut einem Bericht des ARD-Magazins »Report« vom Montag abend hat das Verteidigungsministerium gegenüber dem Verteidigungsausschuß des Bundestages eingestanden, daß die Geheimdienstinformationen über Auslandseinsätze der Bundeswehr aus den Jahren 1999 bis 2003 nicht mehr vorliegen. Es geht um die beim Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr (ZNBw) gesammelten Berichte deutscher und ausländischer Geheimdienste und Militärattachés zur Lagebeurteilung in Einsatzländern wie Kosovo und Afghanistan. Der Verteidigungsausschuß hatte sämtliche der Bundeswehr vorliegende Meldungen über den Einsatz im afghanischen Kandahar angefordert. So sollten die Vorwürfe des vom US-Geheimdienst verschleppten Bremers Murat Kurnaz aufgeklärt werden, er sei im Januar 2002 von Soldaten des Kommandos Spezialkräfte »KSK« der Bundeswehr mißhandelt worden. (mehr…)
EU-Verfassung jetzt eben ohne Volksabstimmungen
NachDenkSeiten, Wolfgang Lieb
Was war der Kern des Problems auf dem EU-Gipfel? Nach dem Scheitern der europäischen Verfassung durch die ablehnenden Referenden der Franzosen und der Niederländer musste ein Weg gefunden werden, die Krise und den Stillstand mit einem neuen Verfahren zu überwinden. Die Ziele des Verfassungsvertrages sollen jetzt unter einer neuen Überschrift „Reformvertrag“ und unter Umgehung von Volksabstimmungen weiter verfolgt werden. Hinter den öffentlich hochgespielten Konflikten und den dabei gefundenen Kompromissen ist die Tatsache verdeckt geblieben, dass die 27 EU-Staaten in Brüssel ein Mandat für eine Regierungskonferenz erteilt haben, die den dann nicht mehr Verfassung genannten (etwas ausgedünnten) Vertrag unter portugiesischem Vorsitz nun im Eiltempo aushandeln soll, so dass er auf dem Oktobergipfel beschlossen werden kann – und zwar nur von den Regierungschefs und ohne weitere Volksabstimmungen. Das eigentliche Ergebnis des Gipfels lautet: „Die EU-Verfassung ist tot. Lang lebe die EU-Verfassung!“
Nach fast 36 Stunden Verhandlung brachte die deutsche Ratspräsidentschaft eine neue Vertragsreform für die EU auf den Weg. Eine Regierungskonferenz wird nun den neuen Vertrag in allen Einzelheiten ausarbeiten. So lautet die Überschrift der Verlautbarung der Bundesregierung.
Dieses Verfahren erlaubt dem neuen französischen Präsidenten Sarkozy und dem niederländischen Regierungschef Balkenende die ablehnenden Referenden in Frankreich und in den Niederlanden zu umgehen. Und Blair konnte die Ablehnung seiner Briten dadurch vermeiden, dass die Grundrechtscharta für Großbritannien nicht verbindlich wird. (mehr…)
Verhökert ans Imperium der Barbarei
Von Jürgen Rose, München
«Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt», so lautet die schlechthin zentrale Verfassungsnorm unserer Republik. Die Würde des Menschen, wohlgemerkt, heisst es, nicht: die Würde des Deutschen. Dies musste Frank-Walter Steinmeier, der als Chef des Bundeskanzleramtes jene exklusive sogenannte «Präsidentenrunde» leitete, wohl entfallen sein, als dieser Geheimzirkel am 29. Oktober 2002 eiskalt und menschenverachtend beschloss, Murat Kurnaz in der Folterhölle von Guantánamo verrotten zu lassen. Denn dieser war zwar im deutschen Bremen-Hemelingen, einem traditionellen Arbeiterviertel der Hansestadt, geboren und aufgewachsen, besass aber dennoch lediglich einen türkischen Pass. Sollte sich doch die Türkei um den «Bremer Taliban» kümmern.
Vielleicht aber war es genau dieses Schurkenstück, mit dem Steinmeier sich für den Posten des deutschen Aussenministers empfahl, hatte es doch Parteigenosse Otto Schily, der sich im vorgeblichen «Kampf gegen den Terror» mit durchschlagendem Erfolg als Grundrechtsterminator gerierte, immerhin zum Innenminister gebracht. Bemerkenswert auch, dass August Hanning, als Chef des Bundesnachrichtendienstes in die Affäre Kurnaz verstrickt, mittlerweile zum Innenstaatssekretär aufstieg, während der vormalige Geheimdienst-Koordinator Ernst Uhrlau prompt zu Hannings Nachfolger befördert wurde. Organisierte Verfassungsfeindlichkeit als Beförderungsvoraussetzung? Der Rechtsexperte Prof. Peter-Alexis Albrecht moniert hierzu in kaum zu übertreffender Deutlichkeit: «Wir haben einen Zustand erreicht, dass die Exekutive eine Allmacht in diesem Staat darstellt, die keinerlei verfassungsrechtliches Gewissen mehr hat. In ihrem scheinbaren Sicherheitsstreben vernichten sie sämtliche Grundrechte, die in dieser Republik bisher heilig waren.» Quod erat demonstrandum, wie die Leidensgeschichte des Murat Kurnaz eindrucksvoll bezeugt. (mehr…)