Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie
Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen
Missliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger – sie alle können beim Amtsgericht “anregen”, jemanden unter Betreuung stellen. Treffen kann es jeden. Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet und einschaltet, kann zwangsbetreut werden. Ein Betreuer kann dann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen nehmen dürfen. Sie können alles verlieren: Ihr Haus, Ihre Familie, Ihr Leben. Klingt nach einem Horrorfilm? Nach Hollywood? Oder Kafkas Roman “Der Prozeß”? Kaum zu glauben, aber juristisch ist all dies möglich. Mitten in Deutschland. Zu jeder Zeit. Denn die juristische Struktur macht dies möglich.
Aus diesem Grund hat der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck gerade ein Gutachten geschrieben. Darin kommt er zu dem Schluss: Das gängige Betreuungsrecht in Deutschland verstößt gegen die UN-Konvention über die Rechte nicht nur behinderter Menschen (1). Wolfgang Kaleck ist berühmt geworden durch seine Strafanzeigen gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen Kriegsverbrechen und gegen DaimlerChrysler wegen Beihilfe zur Ermordung eines argentinischen Gewerkschafters. Jetzt könnte sein Gutachten dazu führen, dass mit der Willkür Schluss gemacht wird. Denn ein wichtiger Schritt zum Schutz des Bürgers vor der Zwangsbetreuung ist die Umsetzung der UN-Konvention. Diese wurde zwar von Deutschland paraphiert, aber noch nicht unterschrieben. Der Gesetzgeber ist aber verpflichtet, der Konvention zu folgen und deutschen Gesetzen anzupassen. Dann aber darf es keine Zwangsbehandlung “gegen den bekundeten Willen mehr geben”, lautet die Expertise von Wolfgang Kaleck. (mehr…)
Der gekaufte Staat
Von Albrecht Müller, NachDenkSeiten
Die Fernseh-Journalisten Sascha Adamek und Kim Otto (Monitor) haben gerade ein neues Buch herausgebracht. Es geht um die von den Großkonzernen und Industrieverbänden bezahlten eigenen Mitarbeiter, die in Ministerien bei der Gesetzgebung und Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben des Staates “behilflich†sind. Das ist ein brisantes Thema. Diese Art von in die Ministerien verpflanzter Lobbyarbeit betrifft nahezu alle Fachbereiche, zum Beispiel: Strom und Gas, die Tätigkeit der Heuschrecken, die Gesundheitspolitik, die Tätigkeit der Bauindustrie als privater Partner der Kommunen im Rahmen von ÖPP-Projekten, die Verteidigungspolitik, die Technologieförderung, den Luftverkehr und vieles mehr.
Die Lobby hat sich in den Bundesministerien, in den Landesministerium und in Brüssel eingenistet. Die Ausleihe von Verbandsvertretern, Rechtsanwälten und Beratern an die Ministerien ist auch eine Folge der systematischen Verarmung der öffentlichen Hände. Damit hat man in den Ministerien Bedarf für die interne Beratung durch Dritte geschaffen. (mehr…)
Gesundheitspolitik: Was derzeit wirklich passiert
Dr. med. Jan Erik Döllein
NachDenkSeiten
Ich bin 38 Jahre alt und Allgemeinarzt mit einer gut gehenden Hausarztpraxis in Neuötting, Oberbayern, geistig gesund und ein völlig normaler Bürger mit einer Lebensgefährtin und einem 15 Monate altem Sohn, bin seit 12 Jahren Gemeinderat und seit sechs Jahren Kreisrat der CSU, einer Partei, die sicherlich weit entfernt ist vom Ruf, linkspolitische und revolutionäre Gedanken zu pflegen. Es ist nicht meine Aufgabe, solche Texte zu schreiben und es gibt in Deutschland Tausende, die dies besser, packender und erheblich vollständiger schaffen und wenigstens einer von denen sollte das auch tun. Ich bin von tiefstem Herzen Demokrat und, wie mir in den letzten Tagen bewusst geworden ist, ein hoffnungsloser Idealist. Ich habe nicht mehr gemacht, als mir selbst die Frage zu beantworten, warum wir niedergelassenen Ärzte, Hausärzte und Fachärzte aussterben sollen, obwohl sich an der Charakteristik unseres Berufes und der Faszination für die nachfolgende Generation nichts geändert hat; der Wunsch dazu kam mit Sicherheit nicht aus der Bevölkerung, nicht von unseren Patienten.
Dass wir zu teuer sind, kann man wirklich nicht behaupten und wertlos sind wir erst recht nicht, denn mit jedem Krankenhaustag, den wir durch unsere Arbeit vermeiden können, helfen wir den Krankenkassen sparen. Am 30.1.2008 haben sich 7000 von 8000 Hausärzten zu einer Protestveranstaltung in Nürnberg getroffen und diese war die größte und eindrucksvollste ihrer Art seit Bestehen der GKV. Keine der großen Boulevardzeitungen brachte meines Wissens einen adäquaten Artikel, keiner der privaten und öffentlich-rechtlichen Sender ging tiefer und nachhaltiger auf diese Veranstaltung ein. Die allermeisten Hausärzte eines der reichsten und größten Bundesländer drohen mit Widerstand und niemanden interessiert es. Nur uns Ärzte - der Rest der Bevölkerung wird außen vor gehalten. Das machte mich stutzig und ich begann, immer tiefer im Internet nach den Gründen zu suchen, worauf ich stieß, hat meinen Glauben an den Rechtsstaat im Mark erschüttert und erklärt uns allen die Frage, was hier wirklich passiert: (mehr…)
Auf leisen Sohlen zum FBI
CDU und CSU haben es eilig mit der »Reform« der Bundespolizei. Beteiligung an Kriegseinsätzen, Ausgrenzung von Flüchtlingen und Ausweitung der Einsatzaufgaben
Noch in dieser Woche wollen CDU und CSU im Bundestag die »Reform« der Bundespolizei (BPol) durchpeitschen. In einem Hau-Ruck-Verfahren sollen eine Reihe von Gesetzesänderungen beschlossen werden. Die Koalition läßt dem Parlament keine Zeit, die kritischen Stellungnahmen zu verarbeiten, die vorige Woche bei einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuß abgegeben wurden. Vordergründig verkauft Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Änderungen als Verwaltungsreform. Er hebt die organisatorischen Maßnahmen hervor, wie die Zusammenfassung der bisherigen Mittelbehörden in einer Oberbehörde in Potsdam und die Zusammenführung der bisher 19 Polizeiämter in den neuen Bundespolizeidirektionen. Verwaltungstätigkeiten sollen eingeschränkt und dafür Einsatzaufgaben und der Anteil mobiler Kräfte im Einzeldienst ausgeweitet werden.
Doch tatsächlich geht es um weit mehr als nur organisatorische Veränderungen: Es geht um die endgültige Abkehr von der ursprünglichen Grenzpolizei. Durch die Ausdehnung der EU ist die alte Aufgabe des früheren Bundesgrenzschutzes ohnehin obsolet geworden. Doch statt die Bundespolizei aufzulösen, wird sie allmählich zu einer hochspezialisierten Einsatztruppe mit besonderen Befugnissen umgebaut, die insbesondere Schäubles verfassungswidrige Antibürgerrechtspolitik unter dem Vorwand des »Kampfes gegen den Terrorismus« unterstützen soll. (mehr…)
Freiwillige vor für das Bürgeropfer!
Der Staatsrechtler Otto Depenheuer, dem Wolfgang Schäuble zugeneigt ist, propagiert das Feindstrafrecht, für das Feinde “Unpersonen” sind
Innenminister Wolfgang Schäuble hat ein Buch des Staatsrechtlers Otto Depenheuers empfohlen, der im Kampf gegen Terroristen wahrhaft brachiale Mittel für angebracht und nötig hält. Das Buch mit dem Titel “Selbstbehauptung des Rechtsstaates” hat viele Rezensenten (1) entsetzt (2). Was keiner von ihnen berichtete: Es geht darin nicht nur um die angemessene Reaktion auf terroristische Anschläge, sondern Depenheuer propagiert ein obrigkeitsstaatliches Verhältnis zwischen Souverän und Staatsbürgern und “Bürgeropfer”.
“Lesen Sie einmal das Buch ‘Selbstbehauptung des Rechtsstaats’ von Otto Depenheuer und verschaffen Sie sich einen aktuellen Stand zur Diskussion.” Wolfgang Schäuble antwortete ausweichend auf die Frage, wie weit denn der Staat im Kampf gegen den Terror gehen dürfe – Stichwort Guantánamo. Nachdem das Interview im August in der “Zeit” erschienen war, taten zahlreiche Rezensenten genau das – und waren entsetzt. Denn Otto Depenheuers Antwort auf diese Frage lautet schlicht: Steht das Recht selbst auf dem Spiel, darf der Staat alles.
Denn der Kölner Staatsrechtler (3), übrigens auch ein aktiver Organist und Kirchenmusiker, wähnt in “Selbstbehauptung des Rechtsstaates” die Bundesrepublik Deutschland bereits im Ausnahmezustand. Mit den Anschlägen am 11. September 2001 wurde seiner Ansicht nach “ein neues Kapitel der Weltgeschichte aufgeschlagen” und “die Menschen des westlichen Kulturkreises (…) mit der Realität eines weltweiten Bürgerkrieges konfrontiert”. Zwischentöne finden sich in dieser Darstellung nicht, der Kampf der Kulturen droht nicht nur, sondern ist bereits im vollem Gange, und der “Krieg gegen den Terror” “eine Konstante der Politik der nächsten Jahrzehnte”. (mehr…)
Masslosigkeit, Neid oder Betrug?
Zur deutschen Diskussion über Millionen-Gehälter und Mindestlöhne
Innerhalb von 20 Jahren sind die Bezüge der Vorstände der deutschen Dax30-Unternehmen im Vergleich zu den Mitarbeiterlöhnen vom 14-fachen auf das 44-fache gestiegen – bei der Deutschen Post auf das 87-fache. Zur Rechtfertigung dieser hohen Manager-Gehälter konnte man in den Zeitungen folgende Stellungnahmen lesen: «Eine Gesellschaft, die schnell dazu neigt, Unternehmer für Diebe zu halten, ist nicht reif.» «Niemand regt sich über Millionen-Gagen für einen Rennfahrer wie Michael Schumacher oder einen Fussballer wie Michael Ballack auf.» Arbeitgeberpräsident Hundt sagte im Deutschlandfunk: «Die Manager-Gehälter fallen im internationalen Vergleich nicht aus dem Rahmen.» Sogar Robert Oswald, Konzernbetriebsratvorsitzender der BASF, der «knallhart Arbeitnehmerinteressen vertritt», will die Diskussion aus der «Neid-Ecke» herausholen und findet die Gehälter der Manager ganz in Ordnung. Diesen Tenor hatten die meisten Kommentare, wobei jedoch auch auf überbordende Manager-Abfindungen hingewiesen wurde. SPD-Chef Beck denkt sogar über ein Gesetz nach, das solche millionenschweren Vergütungen unterbinden soll. Betont wird jedoch, dass grundsätzlich die Vertragsfreiheit gelte; die Politik habe hier nichts zu suchen. (mehr…)
Gewalt gesichert
Die Demonstrationen gegen den G-8-Gipfel 2007. Ein Resümee des Berichts, den das Komitee für Grundrechte und Demokratie jetzt vorlegte
Das demonstrative Geschehen vom 2. bis 8. Juni wurde mit einer Riesendemonstration und Versammlung am 2. Juni im Rostocker Hafen eröffnet. 80.000 Menschen trafen sich dort, um die herrschende Form der Globalisierung zu kritisieren. Die Eröffnungsversammlung war noch nicht zu Ende, da hallte der Gewaltruf durch die Medien; wurden Bilder gewaltsamer Auseinandersetzungen übers Fernsehen in die Wohnzimmer geflimmert; wurde der Vorwurf, Teilnehmer an der Versammlung seien gewalttätig, mündlich und zeitungsschriftlich verbreitet. Nicht wenige Vertreter selbst von den Gruppen, die die Versammlung organisiert hatten, sprachen sich gegen diejenigen pauschal aus, die Gewalt geübt hätten. Die Polizei meldete Hunderte teilweise schwer verletzter Polizeibeamter. Teilnehmende an der Versammlung wurden als ertappte oder vermutete »Gewalttäter« festgenommen. Die Polizeiführung, konzentriert in der Sonderbehörde »Kavala«, erklärte zugleich, sie habe durchgehend eine »Deeskalationsstrategie« verfolgt. Sie werde trotz der negativen Ãœberraschung durch »Gewalttäter« daran festhalten. Um dem Versammlungsverlauf gerecht zu werden und beurteilen zu können, welche Behauptungen zutreffen, hat die Beobachtergruppe des Komitees für Grundrechte und Demokratie zweierlei getan. Sie hat zuerst die Vorgeschichte der Junitage von Rostock und Heiligendamm untersucht. Sie hat die Berichte, die die Beobachter gegeben haben, als dichte Beschreibung des Geschehens am 2. Juni und der folgenden Tage bis zum 8. Juni komponiert. (mehr…)
dazu mehr: G-8-Razzia war Willkür - Von Frank Brendle
Schleichwerbung der Bundesregierung
 Wie geheim gehalten wird, wer von getarnten Werbefeldzügen profitiert
Nicht nur das Bundesfamilienministerium, sondern auch das Bundeswirtschaftsministerium beauftragten Werbeagenturen, vorproduzierte Beiträge mitsamt Moderationsvorschlägen und O-Tönen über deren Projekte für den Hörfunk zu liefern und im redaktionellen Bereich unterzubringen. Doch auch nach dem Bekanntwerden dieser Praktiken weigert sich die Bundesregierung, über die PR-Agenturen und ihr Auftragsvolumen Auskunft zu geben.
In der Anfrage “Public Relations-Kampagnen der Bundesregierung 2.0″ (1) vom 2. November wurde diese aufgefordert, der Allgemeinheit nähere Informationen zu ihrer “Öffentlichkeitsarbeit” und zu den Etatvergabepraktiken des Bundespresseamtes zukommen zu lassen – was sie jedoch verweigerte. In seinem Ablehnungsschreiben beruft sich der Parlamentarische Staatssekretär Hermann Kues (CDU) auf eine vor drei Jahren von der rot-grünen Bundesregierung abgegebene Stellungnahme (2) auf eine “Große Anfrage” (3) der CDU/CSU-Fraktion, in der diese eine öffentliche Bekanntgabe ihrer PR-Praktiken ebenfalls ablehnte – und dabei ein schweres Geschütze auffuhr: (mehr…)
Kopfgeldjagd weltweit
Washington: Wer als Ausländer mit US-Gesetzen in Konflikt kommt, darf gekidnappt werden. Schäuble: Guantánamo ist eine Lösung
Auch Geschäftsleuten, die in den USA mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, droht die Entführung durch die US-Justiz. Das geht aus einem Bericht der Londoner Sunday Times vom 2. Dezember über eine Verhandlung vor einem Berufungsgericht in der britischen Hauptstadt hervor. Demnach habe die US-Regierung erstmals vor einem britischen Gericht klargestellt, daß jeder »Brite oder anderweitiger«, der von den Vereinigten Staaten einer Straftat verdächtigt wird, damit rechnen muß, von US-Kopfgeldjägern entführt und in ein Gefängnis in den USA verschleppt zu werden.
»Amerika hat Großbritan nien gesagt, daß es britische Bürger, die wegen Verbrechen in den USA gesucht werden, kidnappen darf«, schreibt die Zeitung. Das habe Alun Jones, »ein hochrangige Anwalt der amerikanischen Regierung«, vor dem Londoner Gericht erklärt.
Wer geglaubt habe, daß sich die von der US-Regierung in Auftrag gegebenen, illegalen Entführungen (»extraordinary rendition«) sich nur auf »Terrorismusverdächtige« beschränken, liege falsch, denn – so Jones: »Die Entführung ausländischer Bürger ist nach amerikanischem Recht erlaubt, weil der Oberste Gerichtshof der USA dies sanktioniert hat.« (mehr…)
Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es
Nordrhein-Westfalens Innenminister Wolf führt eine Abschreckungsgebühr ein, damit sich Bürger weniger häufig gegen bürokratische Fehlentscheidungen wehren
Im November wurde in Nordrhein-Westfalen still und heimlich das Widerspruchsverfahren in den meisten Verwaltungsbereichen abgeschafft. Vor dem Inkrafttreten wurde die unter dem grob irreführenden Namen “Bürokratieabbaugesetz II” verpackte Gesetzesänderung praktisch nicht öffentlich debattiert – weder von regionalen noch von überregionalen Medien. Mit der neuen Regelung kehrt ein Stück Obrigkeitsstaat zurück: wer sich beschweren will, muss erst einmal zahlen. Und nicht zu knapp. Selbst wenn die Behörde ganz offensichtliche Fehler gemacht hat. Das schreckt ab – und das soll offenbar auch abschrecken. Ein anderer Zweck der Abschaffung des bewährten Verfahrens ist nämlich schwer denkbar, auch wenn die Regelung in ein Gesetz mit dem irreführenden Namen “Bürokratieabbaugesetz II” verpackt wurde. Tatsächlich handelt es sich nicht um den Abbau von Bürokratie, sondern um den Abbau von Rechtsstaat – und um eine gehörige Stärkung der Macht der Bürokratie.
Betroffen sind unter anderem kommunale Steuern und Gebühren (wie etwa für Abfall, Abwasser und Straßenreinigung), Baugenehmigungen, Erschließungs- und Ausbaubeitragsbescheide, Wohngeldbescheide, sowie Verwaltungsentscheidungen im Gewerbe- Gaststätten- oder Ausländerrecht. Weiterhin Widerspruch eingelegt werden kann bei Ordnungswidrigkeiten, bei Maßnahmen von Schulen und in einigen Bereichen des Sozialrechts.
Früher galt grundsätzlich, dass gegen belastende Verwaltungsakte mit scheinbaren oder tatsächlichen Fehlern meist innerhalb eines Monats bei der Behörde selbst kostenfrei Widerspruch eingelegt werden konnte. Die musste den Bescheid dann überprüfen. Das war in der Praxis keine Makulatur – in vielen Bereichen fand seit den Personaleinsparungen der 1980er und 90er Jahre eine eingehende Prüfung der Fälle aufgrund enger zeitlicher Vorgaben erst im Falle eines Widerspruchs statt. Der Beamte beziehungsweise der Angestellte entschied erst einmal zügig und im Zweifelsfall zu Ungunsten der Antragsteller. (mehr…)