Über dem Bundesverfassungsgericht ist nicht Schluss – es folgt die Pflicht zum Recht
Kommentar zum Tornado-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Von Rainer Rothe, Rechtsanwalt, Radolfzell am Bodensee
Zeit-Fragen.ch
Auch wenn vielerorts zu Recht die zu starke Einbindung Deutschlands und anderer europäischer Staaten in internationale Organisationen wegen des damit einhergehenden Verlustes an nationaler Selbständigkeit und Souveränität kritisiert wird: Deutschland und dessen damalige Kriegsverbrecher sind bereits zweimal Beispiel für die Anwendung überstaatlicher internationaler Grundsätze des Menschen- und Völkerrechts in gerichtlichen Tribunalen des Weltrechts nach den beiden Weltkriegen geworden.
Heute findet die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofes bereits dann Anwendung, wenn die nationale Gerichtsbarkeit dem völkerrechtlich verpflichtenden Friedensgebot – wie nun offenbar auch das Bundesverfassungsgericht – nicht gerecht wird. Dabei sieht Art. 25 GG ausdrücklich vor, dass das internationale Strafrecht Bestandteil des deutschen Verfassungsrechts ist:
«Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets.» Abgesehen davon hat Deutschland das Statut des Internationalen Gerichtshofes ratifiziert. Wir erleben leider nicht zum ersten Mal, dass unser höchstes nationales Gericht in wichtigen Menschheitsfragen pflichtwidrig versagt und keinen Rechtsschutz mehr gibt (vgl. Schachtschneider, Rechtsprechung im Parteienstaat, Verfassungsrechtsprechung, in: «Prinzipien des Rechtsstaates», 2006, S. 187ff.). (mehr…)
Als wäre es im Kanzleramt geschrieben worden …
Deutsches Verfassungsgerichtsurteil zum Tornado-Beschluss des Bundestages belegt erneut, dass es in Deutschland in wesentlichen Fragen keine Gewaltenteilung und -kontrolle mehr gibt
Von Karl Müller, Zeit-Fragen.ch
Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, ist zu einem Potemkinschen Dorf geworden. Man liest das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tornado-Beschluss des Bundestages vom März 2007 (Aktenzeichen), welches das höchste deutsche Gericht am 3. Juli verkündet hat, einmal, zweimal, dreimal … und bei jedem Mal entdeckt man neue schier unfassbare Formulierungen. So viel Regierungspropaganda in einem Urteil des höchsten deutschen Gerichts, so viel unkritische Übernahme regierungsamtlicher Lügen, weit weg von der politischen Realität, ohne jegliche materielle Prüfung der wirklichen Sachverhalte und der Weltentwicklung der letzten 25 Jahre, ist zutiefst alarmierend. Das kann kein Recht sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich der Lüge angeschlossen, dass die Nato auch heute noch ein Verteidigungsbündnis sei; hat behauptet, dass es zur «Verteidigung» gehöre, Angriffskriege («Krisenreaktionseinsätze») gegen andere Länder zu führen, nur weil Regierungen behaupten, diese Länder bedrohten die Sicherheit des euro-atlantischen Raumes; hat behauptet, von Afghanistan gehe nach wie vor eine «Bedrohung des Weltfriedens» aus; hat dabei völlig unkritisch Resolutionsformulierungen des von den Kriegsmächten unter die Knute genommenen UN-Sicherheitsrates übernommen; hat den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan sowie auch alle anderen Nato-Kriegs einsätze seit 1990 als «Friedensdienst» bezeichnet; hat gesagt, der Afghanistan-Einsatz sei selbst dann ein «Friedensdienst», wenn die US-Regierung in Afghanistan mit ihrer OEF (das steht für den Lügenbegriff «Operation Enduring Freedom») einen völkerrechtswidrigen Krieg führen würde; hat sich dann wieder ganz der Argumentation der US-Regierung für ihren Angriffskrieg gegen Afghanistan angeschlossen; hat zugleich aber auch gesagt, es wolle nicht prüfen, ob diese Argumentation stimme; hat behauptet, Isaf und OEF-Einsatz seien strikt voneinander getrennt; hat aber auch behauptet, beide hingen doch auch wieder eng zusammen usw. usw. (mehr…)
Der Demokrat der Stunde: Heribert Prantl
Heribert Prantl ist eine der letzten Stimmen in der gleichgeschalteten Mainstream - Propaganda Landschaft, der “last man standing” in der inzwischen auch neoliberal unterwanderten Süddeutschen-Zeitung. Wir wünschen dieser herausragenden Persönlichkeit, das er dem Sturm des Medienbordells solange wie möglich widersteht.
Heribert Prantl (* 30. Juli 1953 in Nittenau) ist ein deutscher Jurist, Journalist und Publizist. Er leitet das Ressort für Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung in München.
Der promovierte Jurist (seine Doktorbeit über die “Information als Rechtsobjekt” wurde mit einem Wissenschaftspreis ausgezeichnet) war als Student Stipendiat des Cusanuswerks, der katholischen Studienförderung; nach dem Studium der Rechtswissenschaften, der Geschichte und der Philosophie in Regensburg sowie einer journalistischen Ausbildung war Prantl zunächst als Anwalt, dann als Richter sowie als Staatsanwalt in Bayern tätig.
Er ist seit 1988 innenpolitischer Redakteur und Leitartikler bei der Süddeutschen Zeitung, Autor zahlreicher politischer Bücher und Essays, politischer Kommentator bei öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern und häufiger Gast in Radio- und Fernsehdiskussionen. Von 1992 bis 1995 war er stellvertretender Chef des Ressorts Innenpolitik, das er seit 1995 leitet. Der oft als linksliberal eingestufte Prantl gilt als engagierter Verteidiger eines liberalen und weltoffenen Rechtsstaats. “Entschieden fordert er die Beachtung der Grundrechte”, so steht es in der Verleihungsurkunde des Geschwister-Scholl-Preises an Prantl. Seine “klare Stimme”, so heißt es dort weiter, sei “in der deutschen Publizistik ohnegleichen”. Heribert Prantl ist Dozent an den Journalistenschulen in Hamburg und München, Mitglied des Ethikrates der Hamburger Akademie für Publizistik und Mitglied des Deutschen PEN. Seit 2002 ist er Lehrbeauftragter an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. In seiner Laudatio zur Verleihung des Arnold-Freymuth-Preises an Prantl nannte ihn Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder den “dritten Senat” des Bundesverfassungsgerichts. Winfried Hassemer, der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, sagt über die Kritik Prantls an der Asylrechtsprechung des höchsten Gerichts: “Es ist Urteilsschelte in schärfster Zuspitzung, und die trifft das Gericht genau an der Stelle, an der es verwundbar ist: bei Solidität und Ernsthaftigkeit des Grundrechtsschutzes” (so Hassemer in seiner Rede bei der Verleihung des Siebenpfeiffer-Preises an Heribert Prantl). Seit 2004 engagiert sich Prantl als Stiftungbeirat bei der Stiftung Pro Justitia, die die Rechtstatsachenforschung fördert. Heribert Prantl lebt in München. (mehr…)
Der Angstmach-Minister
Innenminister Schäuble hat im Strudel der Terrorwarnungen seine Souveränität verloren. Er ist kein bedachter Gegner des Terrors mehr, sondern dessen Getriebener.
Von Heribert Prantl
Deutschland muss sich Sorgen machen um seine innere Sicherheit. Gewiss: Es gibt eine gute Polizei; es gibt eine effektive Justiz; es gibt ein Straf- und Polizeirecht, das mit einer Vielzahl von Terrorismus - Bekämpfungs - Gesetzen so massiv aufgerüstet worden ist, dass das höchste Gericht immer wieder mäßigend eingreifen musste. Kurz: Es gibt ein wachsames System der inneren Sicherheit, welches die rechtsstaatlichen Möglichkeiten bis auf den Grund (und manchmal darüber hinaus) ausschöpft. Es gibt aber leider einen Bundesinnenminister, dessen zunehmende Maßlosigkeit nicht für Sicherheit, sondern für Unsicherheit sorgt. Wolfgang Schäuble macht einem Angst.
Guantanamoisierung des deutschen Rechtssystems
Der Minister redet so, als könne Deutschland sein Heil nur durch seine Verwandlung in einen 007-Staat finden - durch Mutation des Rechtsstaats in ein Regime der legalen Extralegalität. Er redet von Besonnenheit und praktiziert das Gegenteil; er warnt vor Hysterie, verbreitet sie aber höchstselbst; er missbilligt Guantanamo, redet aber so, als sei dringlich eine Guantanamoisierung des deutschen Rechtssystems vorzubereiten. (mehr…)
Die Weltkriegspartei muss bedingungslos kapitulieren
Von Karl Müller, Zeit-Fragen.ch
Man stelle sich vor, die Vereinten Nationen hätten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Heinrich Himmler zum Beauftragten für eine deutsch-jüdische Verständigung ernannt … Das ist nicht vorstellbar. Nun wurde Tony Blair, der völkerrechtswidrig Krieg im Nahen und Mittleren Osten geführt hat, für Hunderttausende von Toten und ein grauenhaftes Ausmass an Zerstörung verantwortlich ist und deshalb als Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt gehört, zum Nahost-Beauftragten des Nahost-Quartetts (Uno, EU, USA und Russland) ernannt. Der CDU-Politiker und Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Deutschen Bundestag, Ruprecht Polenz, meint, es wäre «kontraproduktiv», an der Entscheidung für Blair «noch einmal rumzukritisieren».
Das sehen andere anders. Der ARD-Korrespondent für den Nahen Osten, Carsten Kühntopp, sprach davon, man habe mit der Berufung Blairs «den Bock zum Gärtner» gemacht (siehe den Kommentar auf dieser Seite). Was aber wird mit dieser ungeheuerlichen Ohrfeige für alle, die sich um einen gerechten Frieden im Nahen Osten und in der Welt bemühen, deutlich? Doch nichts anderes, als dass die Weltkriegspartei weiter auf Krieg setzt, sogar auf eine Ausweitung des Krieges, um die Welt zu unterjochen und sich die Reichtümer der Welt anzueignen. (mehr…)
Höchst dilettantische Täter
TERRORALARM - Anschläge mit diffusem Hintergrund sollen weiter beschränkte Grundrechte rechtfertigen
Anfang Juli 2007: Bei der Vorstellung des neuen CDU-Programmentwurfs verkündet Angela Merkel eine Zäsur: “Ganz neues Denken” sei jetzt geboten, und dies bedeute auch Bundeswehreinsätze im Innern. Wolfgang Schäuble, der dies im Unterschied zu ihr schon seit längerem predigt, nutzt die Gunst der Stunde, seine Forderung nach Online-Durchsuchungen von Privatcomputern zu erneuern. Auf weitere verfassungsrechtliche Prüfungen, wie von Justizministerin Brigitte Zypries gefordert, könne man nicht mehr warten. In Großbritannien werden Notstandsmaßnahmen verkündet, der gerade inthronisierte Premier Gordon Brown stimmte seine Landsleute auf eine Bedrohung ein, die “nicht in Wochen und nicht in Monaten” zu Ende sein werde.
Die Polizei müsse Verdächtige länger in Vorbeugehaft nehmen können, 90 statt bisher 28 Tage, und zwar auch ohne zwingenden strafrechtlichen Grund. Kurz zuvor hatte angeblich al Qaida wieder zugeschlagen - beziehungsweise “ein lockeres, aber tödliches Netzwerk”, wie es ein Sicherheitsberater von Brown beschrieb. In London sei am 29. Juni die “schlimmste terroristische Gräueltat in Großbritannien” abgewendet worden, am 30. Juni habe nur Zufall ein “Blutbad” in Glasgow verhindert, verkündeten Sprecher von Scotland Yard. (mehr…)
Keine weiteren Fragen
Schäuble läßt endgültig die Maske fallen
Freace
Wer bisher noch Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit des deutschen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble hatte, dürfte durch Äußerungen, die am Samstag von Spiegel Online zitiert wurden, endgültig überzeugt werden. In einem Gespräch mit den Spiegel fielen demnach Sätze, die nur den Schluß zulassen, daß Schäuble ein glühender Anhänger aller - wirklich aller - “Maßnahmen”, die bisher in den USA im Zuge des “Krieges gegen den Terror” ergriffen - um nicht “begangen” zu sagen - wurden, ist. “Man könnte beispielsweise einen Straftatbestand der Verschwörung einführen, wie in Amerika”, sagte er beispielsweise. Entsprechend den US-Gesetzen reicht es für den Vorwurf der “Verschwörung” aus, wenn zwei Personen “sich verabreden”, eine illegale Handlung zu begehen. Zwei Männer, die sich verabreden, gemeinsam Farbsprühdosen zu kaufen, um damit widerrechtlich Graffiti anzubringen, könnten also bereits wegen einer “Verschwörung” angeklagt werden. Die “Täter” müssen die Tat also weder tatsächlich durchführen noch vorbereiten. Das bloße Gespräch hierüber reicht aus. Es ist nur zu offensichtlich, wie viele Manipulationsmöglichkeiten den Behörden hiermit gegeben würden, gegen “unliebsame” Personen vorzugehen.
Schäuble denkt aber offenbar sogar daran, für solche “Verschwörer” ein deutsches Guantánamo zu errichten. Er denke darüber nach, ob es Möglichkeiten gebe, “solche Gefährder zu behandeln wie Kombattanten und zu internieren”. Entsprechend dem humanitären Völkerrecht sind “Kombattanten” Kämpfer, die als solche offen - also nicht in Zivilkleidung oder mit versteckten Waffen - an Kriegshandlungen teilnehmen. Es ist offensichtlich, daß Schäuble nicht an diese gedacht hat, sondern vielmehr an den von den USA geschaffenen Begriff der “illegalen Kombattanten”. Diese Bezeichnung war erst Ende Mai vom UN-Sonderberichterstatter zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten und fundamentalen Freiheiten während der Bekämpfung von Terrorismus, Martin Scheinin, ausdrücklich zurückgewiesen worden, da es im internationalen Recht keine solche “dritte Kategorie” von an Konflikten beteiligten Menschen gibt. Die Wortwahl “internieren” bestätigt hier einmal mehr, daß Schäuble danach dürstet, Gefangenenlager zu schaffen, in denen Menschen fernab des Rechtsstaates ohne Anklage oder gar Urteil auf unbestimmte Zeit festgehalten werden können - allein aufgrund der Tatsache, daß sie von seiten des Staates als “Gefährder” eingestuft werden. (mehr…)
Fahnenflüchtige Verfassungsrichter
Gäbe es den Straftatbestand der richterlichen Desertion, dann hätte ihn das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung über die Tornado-Einsätze in Afghanistan erfüllt. Die Richter sind dem Verfassungsrecht von der Fahne gegangen. Schon immer hat das höchste deutsche Gericht der Bundesregierung in der Außenpolitik einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt. Mit dem recht kurzen, allerdings keineswegs bündigen Urteil über die Tornado-Einsätze aber hat es die Außenpolitik zum verfassungsfreien Raum erklärt und den weltweiten Einsätzen der Bundeswehr auch für die Zukunft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Wohlwollend betrachtet, ist die Entscheidung nichts anderes als die höchstrichterliche Bestätigung der Behauptung des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Peter Struck (SPD), die Sicherheit Deutschlands werde auch am Hindukusch verteidigt. Wohlwollend interpretiert, lässt sich das 45-seitige Urteil als Beteuerung der acht Richter lesen, im Kampf gegen den islamistischen Terror, beim Schutz der Sicherheit des “euro-atlantischen Raums” weder der Bundesregierung noch der Nato oder der Uno mit verfassungsrechtlichen Tüfteleien in die Quere kommen zu wollen. Wohlwollend bewertet, nimmt das Bundesverfassungsgericht sich und die Verfassung zurück, um keine Verstimmung zwischen Deutschland und seinen Bündnispartnern aufkommen zu lassen und so den Erfolg der Militäreinsätze zu riskieren.
Aber diese Entscheidung hat kein Wohlwollen verdient. (mehr…)
Wieder das gleiche Muster
SPD und CDU einig in Forderungen nach schärferen Gesetzen
Freace
Wie nicht anders zu erwarten nutzen die “üblichen Verdächtigen” - aber nicht nur sie - die “versuchten Anschläge” von London für ihre Zwecke. Daß von ihnen dabei diverse Merkwürdigkeiten ignoriert werden, kann kaum verwundern. Wieder einmal scheiterten vorgeblich so ambitionierte Anschlagspläne der Ãœber-Terrororganisation “Al-Qaida” an der technischen Unzulänglichkeit der Ausführenden. Nicht genug damit, daß einer der “Attentäter” nicht einmal in der Lage war, das “Bombenauto” sicher an sein Ziel zu bringen - er rammte einen Mülleimer, sprang aus dem Fahrzeug und rannte weg - auch sein “Kollege” war kaum “qualifizierter”, parkte er sein Fahrzeug doch im Halteverbot, so daß es umgehend abgeschleppt wurde. Will man nicht von tiefsitzendem Haß auf Abschleppunternehmen ausgehen, so ist beides bei der Durchführung von Anschlägen mit geparkten Fahrzeugen kaum zielführend.
Statt zu “explodieren” qualmte die “Bombe” in einem der Fahrzeuge dann munter eine ganze Zeit vor sich hin, ehe dies zufällig von einer Krankenwagenbesatzung beobachtet und an die Polizei gemeldet wurde, die dann fast eine halbe Stunde später kam und die “Bombe entschärfte”. Schon der bisher an die Öffentlichkeit gedrungene Aufbau der “Bomben” - der nur allzusehr an die “Kofferbomben” im vergangenen Sommer in Deutschland erinnert - läßt die immer wieder wiederholten Schreckensszenarien mit hunderten von Opfern äußerst fragwürdig erscheinen. (mehr…)